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7/22/2014 11:41:57 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Der Halter einer Katze ist nur für die von seinem Tier verursachten Schäden verantwortlich, wenn er seine Beaufsichtigungspflicht vernachlässigt hat. Doch kann man von dem Besitzer einer freilebenden Katze nicht verlangen, sie ununterbrochen zu beaufsichtigen. Wenn also eine Katze auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet hat, ist der Katzeneigentümer nicht verpflichtet, diese zu erstatten. Die Haftpflichtversicherung kommt also nicht zum Einsatz. Doch Achtung: wenn das Tier wiederholt Schäden verursacht, könnte man seinem Besitzer vorwerfen, es versäumt zu haben, es daran zu hindern, diese Schäden zu verursachen. Verursacht besagte Katze Schäden in der Wohnung seines Halters, liegen die Dinge anders. Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung die mit den Schäden verbundenen Kosten. Doch auch in diesem Fall muss der Halter ein Minimum an Aufmerksamkeit walten lassen. Wenn sich die Schäden wiederholen, könnte die Versicherung dem Halter vorwerfen, nichts getan zu haben, um die Schäden zu verhindern und ihm gegebenenfalls die ihm zustehenden Erstattungsbeträge mindern oder sogar verweigern. Vergleichen Sie jetzt die Haftpflicht-Hausratversicherungen Profitieren Sie auch von einer Tierversicherung! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret Quelle : TOUT COMPTE FAIT
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