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8/8/2013 9:52:29 AM / bonus.ch - News / Versicherung
Die zu befolgenden Sicherheitsregeln Bevor Sie einen Ausflug mit Lagerfeuer oder Grillieren planen, sollten Sie einen Blick auf den Wetterbericht werfen und sich erkundigen, ob die Behörden ein Verbot für offene Feuer im Wald erlassen haben. Diese Information wird normalerweise von allen Medien in Form einer Warnung verbreitet. Denken Sie daran, dass eine Missachtung strafrechtliche Folgen haben kann! Die wichtigste Sicherheitsregel beim Grillieren ist die Regel, die am wahrscheinlich am häufigsten missachtet wird: brennt das Feuer erst einmal, dürfen Sie es unter keinen Umständen mit flüssigem Brennstoff anfachen. Gibt man nämlich flüssigen Brennstoff ins Feuer, entsteht sofort eine Stichflamme, die Sie und umstehende Personen erfassen und schwer verbrennen kann. Der Mangel an Überwachung ist eine weitere häufige Unfallursache. Halten Sie unbedingt Kinder von Feuer und Grill fern und achten Sie darauf, dass der Grill auf einer ebenen Fläche an einem sicheren Ort aufgestellt ist, weit entfernt von brennbaren Materialien. Lassen Sie niemals einen heissen Grill unbeaufsichtigt! Die Hauptursache für Waldbrände ist in der Regel heisser Asche oder Glut, die nach dem Grillieren zurückgelassen wurden. Ganz gleich, ob Sie zu Hause oder im Wald grillieren: stellen Sie unbedingt schon bei Beginn des Grillierens einen dafür vorgesehener Spezialbehälter aus Metall bereit. Asche und Glut brauchen nämlich ein paar Tage, um völlig zu erkalten! Schadensfälle beim Grillieren: Ihr Versicherer kann seine Leistungen reduzieren! Bei Bränden sind mehrere Versicherungen involviert: die Hausratversicherung, wenn der Schadensfall bei Ihnen zu Hause eintritt; die Unfallversicherung, wenn jemand verletzt wurde; die Haftpflichtversicherung, wenn Sie Drittpersonen verletzt oder deren Eigentum beschädigt haben. Doch aus Sicht der Versicherer gibt es einen grossen Unterschied zwischen einem "unabsichtlich" und einem "fahrlässig" verursachten Schadensfall. Hatten Sie die notwendigen Vorkehrungen für ein sicheres Grillieren nicht getroffen, haben Sie im Schadensfall grobfahrlässig verhalten und Ihr Versicherer kann seine Leistungen zu Recht mindern oder gar verweigern. Da kann es leicht einmal zu Schäden in Millionenhöhe kommen! Ausserdem können Sie unter Umständen für das Verursachen eines Brandes strafrechtlich belangt werden. Gehen Sie hier zu unserer Rubrik Haftpflicht- und Hausratversicherung und schützen Sie sich bei Schadensfällen! Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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