Die Grobfahrlässigkeit ist somit ein juristischer Begriff, der im Strassenverkehrsgesetz festgelegt ist. Schwere Verkehrsdelikte, wie massives Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren eines Rotlichtes, eines Stoppsignals oder einer Sicherheitslinie, sowie das Lenken im betrunkenen Zustand oder nach der Einnahme von Suchtmitteln, zählen zu den grobfahrlässigen Verstössen.
Die Folgen eines Schadens der durch die Grobfahrlässigkeit des Lenkers verursacht wurde, können nicht nur in moralischer und psychologischer Hinsicht verhängnisvoll sein, sondern auch auf juristischer und vor allem finanzieller Ebene. Dann haben die betroffenen Versicherer nämlich das Recht, die Kosten für den Schaden vom Versicherten zurückzuverlangen oder in manchen Fällen, die üblicherweise im Schadenfall geleistete Entschädigung zu kürzen oder gar ganz zu verweigern. Dies bedeutet, dass der Versicherte die durch den Unfall verursachten Kosten vollumfänglich oder teilweise selbst übernehmen muss. Und es handelt sich dabei nicht nur um Kosten, die aus materiellem Schaden hervorgehen: wenn ein Unfallopfer zum Invaliden wird und Anrecht auf eine Invaliditätsrente hat, ist der Lenker der sich Grobfahrlässigkeit zuschulden hat kommen lassen gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Prozentualanteil dieser Kosten zu tragen. Die finanziellen Folgen einer solchen Situation können sich auf Millionen Franken belaufen!
Wie kann man die Konsequenzen eines grobfahrlässigen Unfalls in Grenzen halten? Bei einigen Motorfahrzeug-Versicherern ist es möglich, eine Klausel in die Versicherungspolice einschliessen zu lassen, die einen «Verzicht auf Regressrecht im Falle von Grobfahrlässigkeit» vorsieht. Manchmal ist diese Klausel sogar schon beinhaltet. In den meisten Fällen, handelt es sich aber um eine relativ kostengünstige Option, die wir Ihnen wärmstens empfehlen. Die allerletzte Neuheit in diesem Bereich ist das «Sicherheitspaket mit Grobfahrlässigkeitsschutz» der TCS-Autoversicherung: zu den gewöhnlichen Leistungen im Falle einer verursachten Grobfahrlässigkeit, sieht diese Deckung ein Paket von Zusatzleistungen vor, wie das Entschädigen der Kosten (bis CHF 1'500.-) für die psychologische Betreuung der Insassen des versicherten Fahrzeuges und die Kostenübernahme eines Fahrkurses für den betroffenen Fahrzeuglenker (bis zu CHF CHF 500.-).
Aber aufgepasst: Unfälle die durch das Lenken unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden, sowie jene die durch massive Geschwindigkeitsübertretungen erfolgen, sind auch aus diesen Versicherungs-Zusatzoptionen ausgeschlossen, unabhängig von der Versicherungsgesellschaft bei der Sie Ihre Police abgeschlossen haben. Ihr Versicherer steht nicht hinter all Ihren Verhaltensweisen: auf der Strasse ist die Vorsicht Ihre beste Verbündete!
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret