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1/24/2014 7:52:48 AM / bonus.ch - News / Finanz
Kassenobligationen (Kassenbons) Kassenobligationen ermöglichen dem Investor, mittel- bis langfristig sein Geld anzulegen und während der vertraglich vereinbarten Periode, im Allgemeinen 2 bis 8 Jahre, von einem festen Zinssatz zu profitieren. Aber dem Anleger ist nicht nur ein bestimmter Zinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert, die Renditen sind generell auch wesentlich höher als bei herkömmlichen Sparkonten. Jedoch unterliegen Kassenobligationen sowohl der Stempel- als auch der Verrechnungssteuer. Kassenobligationen eignen sich für Anleger, die über einen kleineren Geldbetrag (CHF 1'000.- bis CHF 5'000.-) verfügen. Termingeldkonten oder -depots Diese Konten sind auf einen bestimmten Zeitraum (im Allgemeinen von 1 bis 5 Jahren oder 1 bis 10 Jahren) genormt, legen einen bestimmten Investitionsbetrag fest, dessen Minimum CHF 5'000.- nicht unterschreiten darf, und unterliegen einem festen Zinssatz. Diese Art kurzfristiger Festgeldanlagen ist meist auf zwölf Monate begrenzt. Die Rendite für diese Geldanlagen berechnet sich nach dem Marktzinssatz und wird im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Die Investitionsuntergrenze variiert je nach Vertragsdauer zwischen CHF 50'000.- und CHF 100'000.-. Callgeldanlagen (für Privatpersonen nicht sehr geeignet) Während Termingeldanlagen eine Investition für eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Zinssatz darstellen, bietet das Anlegen von Tagesgeldern eine grössere Flexibilität. Man investiert für einen Zeitraum von 24 bis 48 Stunden, meist mit einem Mindestbetrag von CHF 250'000.- und kann innerhalb von 48 Stunden kündigen. Die Rendite hängt von einem Zinssatz ab, der von den Zinsvariationen auf dem Aktienmarkt abhängt. Diese Anlageart ist vor allem für ungenutzte grössere Kapitalsummen geeignet. Treuhandanlagen (für Privatpersonen nicht sehr geeignet) Treuhandanlagen sind für Kunden interessant, die ihre Geldmittel kurzfristig (für 1 bis 12 Monate) bei einer ausländischen Bank anlegen möchten. Dieser Anlagetyp erlaubt es einer Bank, die Geldmittel des Kunden in einer ausländischen Bank zu investieren und so von einer Befreiung von der Verrechnungssteuer zu profitieren. Treuhandanlagen können in Schweizer Franken oder in ausländischen Währungen getätigt werden, je nach den Konditionen auf dem Geldmarkt. Das Investitionsminimum beträgt in der Regel mindestens CHF 100'000.-. Bestimmen Sie mit Hilfe des Geldanlagenvergleichs, welche Geldanlage für Sie am vorteilhaftesten ist. Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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