4/25/2012 11:17:15 AM   /   bonus.ch - News   /   Finanz

FAQ Hypothek: Eigenmittel und Zinse

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Um ein Hypothekardarlehen aufzunehmen, ist es zwingend nötig, die 20% Eigenmittel aufzubringen und wenn ja, kann man sie aus seiner 2. Säule nehmen?

Die Struktur der Finanzierung, die von fast der Gesamtheit der Hypothekarinstitute gewünscht wird, ist in der Tat mindestens 20% Eigenmittel, und ein Darlehen über 80%. Manche Banken jedoch können eine Finanzierung bis zu 90% ermöglichen, und nur 10% Eigenmittel von Ihnen fordern. Doch beachten Sie, dass dies viel höhere Kosten mit sich bringt, denn die Schulden sind auch viel höher.

Die 20% Eigenkapital können sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzen: Ersparnisse, Aktien, Darlehen seitens einer Drittperson, 3. Säule, Erbschaftsvorschuss, 2. Säule. Der Abzug der 2. Säule wird mehr und mehr von den Hypothekarinstituten kontrolliert. Im Allgemeinen verlangen diese doch eine Bargeld-Investition von 5% bis 10%.

Im Falle des Abzugs der 2. Säule ist es wichtig zu wissen, dass dies einen Einfluss auf die Leistungen hat, die Sie beim Eintritt in das Rentenalter beanspruchen können. Für detaillierte Auskünfte, fragen Sie eine Vorhersage für die Entwicklung nach der Auszahlung bei Ihrer Vorsorgekasse an. Diese kann Ihnen sagen, welche Einkünfte Sie im Rentenalter haben werden, wie die Versicherungsleistungen beeinflusst werden (Invalidenrente, Witwenrente, Waisenrente) und hilft Ihnen abzuschätzen, ob Ihre zukünftigen Einnahmen dazu ausreichen, die verbleibende Schuld abzuzahlen.

Zusammenfassend hier die wichtigsten Einschränkungen und Verpflichtungen, die mit einer Auszahlung der 2. Säule verbunden sind:

-Mindestguthaben CHF 20'000.-
-Einverständnis des Ehepartners
-Zahlung einer einmaligen Steuer, die etwa 8% bis 12% des ausgezahlten Betrages entspricht (abhängig vom kantonalen/kommunalen/federalen Steuersatz)
-Kürzung der Leistungen (Rente, Invaliden-, Witwen-, Waisenrente)
-Grundbucheintragung (Verfügungsbeschränkung)
-Verpflichtung, die 2. Säule zurückzuzahlen, sollte die Immobilie wieder verkauft werde

Kann ich als Bankkunde mit einer bestehenden Hypothek über den Zinssatz einer neuen Hypothek von etwa CHF 300'000.- zum Ausbau meiner Villa verhandeln? Was empfehlen Sie: Festzins oder variablen Zins?

Ganz gleich, um welche Bank es sich handelt, Sie sind in jedem Fall frei, Ihren Zins zu verhandeln, und auch, bei der Konkurrenz anzufragen, ob sie nicht ein günstigeres Angebot hat.

In Ihrem Fall wird die Bank sicherlich einen detaillierten Kostenvoranschlag für die geplanten Bauarbeiten verlangen, um den Wert der Villa nach Fertigstellung des Umbaus zu ermitteln. So kann sie erarbeiten, ob Sie einen zusätzlichen Kredit über CHF 300'000.- gewähren kann. Dies unter der Voraussetzung, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen. In der Tat darf nämlich das Verhältnis « Einnahmen/Ausgaben » der alten und der neuen Hypothek kumuliert, einen gewissen Prozentsatz nicht übersteigen. Der genaue Wert dieses Prozentsatzes ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Für eine erste Einschätzung können Sie den Hypothekenrechner auf bonus.ch nutzen.

Wenn Ihre aktuelle Hypothek keine Festzinshypothek ist, oder deren Laufzeit nicht in allzu naher Zukunft ausläuft, damit Sie keine zu hohe Gebühr für die vorzeitige Ablösung zahlen müssen, empfiehlt es sich ebenfalls, bei der Konkurrenz nachzufragen, und zwar für:

1) die Übernahme Ihrer jetzigen Hypothek
2) die eventuelle Rückerstattung der Ausstiegsgebühr
3) die Finanzierung der Bauarbeiten

Das würde Ihnen ermöglichen, die Angebote mit dem Ihrer Bank zu vergleichen und eventuell von einem Angebot der Konkurrenz Gebrauch zu machen, sollte Ihre Bank die Finanzierung ablehnen.

Diese Hypo-Tipps wurden von unserem Hypothekenspezialisten, Herrn Fréderic Luescher, Direktor der Firma Immo-Consulting, für Sie erstellt. Weitere Informationen zum Thema Hypothek finden Sie in unserer Rubrik Hypotheken.

Quelle: bonus.ch, April 2012

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