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Energiesparlampen: wie man sie ohne Risiko benützt und entsorgt

Energiesparlampen, die bald obligatorisch sind, gehören schon jetzt zu unserem Alltag. Ihr Gebrauch und Ihre Entsorgung erfordern aber im Gegensatz zu unseren traditionellen Glühlampen ein paar Vorsichtsmassnahmen. Hier eine kleine Anleitung, wie man sie korrekt verwendet.

Energiesparlampen: wie man sie ohne Risiko benützt und entsorgtAb dem 1. September 2012 dürfen traditionelle Glühlampen in der Schweiz und in ganz Europa nicht mehr verkauft werden. Falls Sie es nicht bereits gemacht haben, müssen Sie ab diesem Datum obligatorisch Energiesparlampen für Ihren Haushalt kaufen.

Die Einführung dieser neuen Lampen führte allerdings zu einer heftigen Polemik über ihren Einfluss auf die Gesundheit der Konsumenten. Das erste Problem in Verbindung mit dieser neuen Art von Lichtquelle betrifft die Emission von elektrischen Feldern und UV-Strahlen, die bei diesen Lampen auftritt. Aus diesem Grund empfiehlt das BAG allen, die sich über eine längere Zeitdauer im Umfeld einer Energiesparlampe aufhalten, einen Abstand von 30 cm zur Lampe einzuhalten, um der Strahlung weniger ausgesetzt zu sein.

Der zweite kritische Punkt, der die Energiesparlampen betrifft, ist ihr Giftigkeitsniveau. Obwohl sie gerade konzipiert wurden, um die Umweltbilanz zu verbessern, sind sie paradoxerweise bis zu einem gewissen Grad giftig, denn sie enthalten für ihr Funktionieren unerlässliches Quecksilber. Hier stellt sich die gleiche Frage wie bei unseren alten Quecksilber-Fieberthermometern: besteht Gefahr, wenn die Lampe kaputt geht? Und wie kann sie entsorgt werden?

Das BAG hat kürzlich ein Dokument veröffentlicht, in dem es Stellung zum Thema nimmt und die Bürger informiert. Gemäss den Angaben des BAG enthält eine Energiesparlampe, wie sie in der Schweiz und in Europa verkauft wird, 285 Mal weniger Quecksilber als ein altes Fieberthermometer. Ausserdem müsste man, wenn es zum Bruch der Lampe kommt, dem Quecksilber über eine längere Dauer konstant ausgesetzt sein, um eine Wirkung des Gifts auf den Organismus feststellen zu können. Wenn eine Energiesparlampe kaputt geht, sollte also keine Gefahr für die Gesundheit bestehen, vorausgesetzt man beachtet folgende Vorsichtsmassnahmen: tragen Sie Gummihandschuhe, wenn Sie die Scherben einsammeln, geben Sie sie in ein zu verschliessendes Gefäss, das Sie dann zu einer Sammelstelle oder ins Verkaufsgeschäft bringen und lüften Sie das Zimmer ausgiebig. Auf seiner Webseite stellt das BAG den Konsumenten eine Anleitung mit detaillierter Vorgehensweise zur Verfügung.

Falls Ihre Energiesparlampe nicht mehr funktionsfähig sein sollte, ohne zerbrochen zu sein, bringen Sie sie einfach zum Werkhof Ihrer Gemeinde, wo ein Spezialbehälter für ihre Entsorgung bereitsteht. Ansonsten können Sie die Lampe auch einfach in das Geschäft zurückbringen, wo Sie sie gekauft haben: das Geschäft ist im Allgemeinen verpflichtet, die Lampe zur Entsorgung zurückzunehmen.

Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

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