Seit dem 31. Mai dieses Jahres gehört die Velovignette endgültig der Vergangenheit an. Die Schweizer Regierung hatte schon in 2010 die Abschaffung der kleinen roten Plakette beschlossen. Anfang 2012 wurde diese Entscheidung rechtsgültig. Nur die in 2011 gekauften Vignetten waren noch bis Ende Mai gültig. Ab jetzt sind die Velofahrer nicht mehr obligatorisch bei Schäden, die sie Drittpersonen zufügen geschützt.
Wer ist betroffen?
Die Abschaffung der Vignette betrifft nicht nur traditionelle Fahrräder, sondern auch andere Fahrzeuge, insbesondere elektrische Velos, deren Höchstgeschwindigkeit unter 25 km/h liegt und elektrische Rollstühle, die nicht schneller als 10 km/h fahren. Die anderen Zweiräder, vor allem Mopeds, sind nicht von dieser Gesetzesänderung betroffen.
Wie versichert man sich?
Da die Schäden, die von Velofahrern an Drittpersonen verursacht werden, nicht mehr durch die Vignette versichert sind, müssten sie direkt durch den Schadensverursacher beglichen werden. Um unvorhergesehene Kosten, die Tausende von Franken betragen können, zu vermeiden, ist es sehr wichtig, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen: es handelt sich hierbei um die private Haftpflichtversicherung, welche die von Velofahrern verursachten Schäden übernimmt. Wenn Sie bereits eine solche Versicherung abgeschlossen haben sollten, was für die grosse Mehrheit der in der Schweiz lebenden Personen zutrifft, sollte Ihre Versicherungsgesellschaft Sie in der Regel automatisch decken und die Vignette ohne Aufpreis ersetzen. Wenn Sie eine Familie haben und eine Familien-Haftpflichtversicherungspolice abgeschlossen haben, deckt diese Versicherung auch alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen, Ihre Kinder bis 18 Jahren inbegriffen (ab diesem Alter können die Konditionen der verschiedenen Versicherungen variieren). Wir raten Ihnen trotzdem, die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Police genau zu lesen und im Zweifelsfall Ihren Versicherer zu kontaktieren: so Sie vermeiden Sie bei einem Schadensfall unangenehme Überraschungen.
Wenn Sie allerdings keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind Sie bei einem durch Sie verursachten Schadensfall gehalten, eventuelle Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen. Es ist auch möglich, sich an den Nationalen Garantiefonds (NGF) zu wenden, der die Schäden begleichen, aber anschliessend vom Schadensverursacher eine Rückzahlung des ausgelegten Betrags verlangen wird.
Achtung: zwar deckt Ihre private Haftpflichtversicherung Schäden an Drittpersonen, die Sie auf Ihrem Velo verursacht haben, aber nicht die Schäden an Ihrem Velo, das wiederum gegen Diebstahl und andere Schäden durch eine entsprechende Police gedeckt werden muss. Wenn Sie eine Hausratversicherung besitzen, sollte diese eigentlich alle in Ihrem Besitz befindlichen Gegenstände decken, also auch Ihr Velo. Wird Ihr Velo ausserhalb Ihres Zuhauses gestohlen, sind Sie nur dann versichert, wenn Sie die Option „einfacher Diebstahl auswärts“ eingeschlossen haben. Erkundigen Sie sich, um die spezifischen Konditionen Ihrer Police zu erfahren und vervollständigen Sie diese gegebenenfalls.
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret