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11/10/2011 1:34:56 PM / bonus.ch - News / Versicherung
Bei der Grundkrankenversicherung sind alle Versicherer gesetzlich (gemäss dem KVG), verpflichtet, Sie aufzunehmen, wenn Sie das wünschen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Alter usw. ! Um Ihre KVG-Versicherung zu wechseln, müssen Sie nur Ihrer aktuellen Krankenversicherung vor dem 30. November Ihr Kündigungsschreiben zukommen lassen. Vergleichen Sie mit Hilfe unseres Prämienvergleichs 2012 die Prämien aller Krankenkassen, um einen neuen Versicherer zu wählen. Bei den Zusatzversicherungen muss man anders vorgehen. Erstens hat der Versicherer das Recht, Ihren Beitrittsantrag abzulehnen oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, zweitens gelten hier andere Kündigungsfristen, als bei der Grundkrankenversicherung. Die Kündigungsfristen für Ihre Zusatzversicherung finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Kündigen Sie deshalb nie eine Zusatzversicherung, bevor sie nicht sicher sind, dass Ihr neuer Versicherer Ihren Beitrittsantrag angenommen hat! Wir raten Ihnen, sich mit Hilfe unseres Vergleichs gut über die verschiedenen Spitalzusatzversicherungen zu informieren. Quelle : bonus.ch, November 2011
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