Viele Leser haben uns Fragen zum ETI-Schutzbrief des TCS gestellt. Eine spezifische Frage wurde uns mehrere Male gestellt: Muss man Mitglied des TCS sein, um vom ETI-Schutzbrief profitieren zu können? Herr Ralf Schafhirt, Produktverantwortlicher bei den TCS-Versicherungen, hat sich bereiterklärt, die Leistungen des ETI-Schutzbriefes detailliert zu erklären. Lesen Sie seine Antworten:
Muss man Mitglied beim TCS sein, um vom ETI-Schutzbrief profitieren zu können?
Zurzeit können nur TCS-Mitglieder, die in der Schweiz wohnhaft sind, einen ETI-Schutzbrief erwerben. Aber auch die im ausländischen Grenzgebiet wohnhaften Mitglieder können nach speziellen Bestimmungen einen ETI-Schutzbrief erlangen. Ausserdem hat der TCS Anfang 2010 eine Reiseversicherung namens "Safeway" lanciert, welche auch Nicht-Mitgliedern des TCS offensteht und welche ausschliesslich durch Partnerreisebüros verkauft wird. Die Versicherungsdeckung dieses Produktes entspricht derjenigen des ETI-Schutzbriefes.
Welche Leistungen beinhaltet dieser Schutzbrief?
Der ETI-Schutzbrief des TCS deckt Annullierungs- oder Reiseverschiebungskosten, Personen-Assistance (d.h. die Kosten) und die Organisation von Sanitätstransporten im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen, die eine Veränderung der Reiseroute, einen Zwischenstopp oder eine vorzeitige Rückreise notwendig machen. Ausserdem beinhaltet er eine Fahrzeug-Assistance (z.B. für Pannen, Unfälle oder Diebstahl; Pannenhilfe und Rückführung des Fahrzeugs) und einen Rechtsschutz im Ausland für jegliche juristische Konflikte in Zusammenhang mit der Reise. Zusätzlich zu diesen Leistungen steht Ihnen unsere ETI-Einsatzzentrale rund um die Uhr zur Verfügung und gewährleistet Ihnen Beratung und Auskünfte im Falle von Problemen, einen "Medi-Service" bezüglich medizinischer Fragen sowie Hilfeleistung für die Sperrung von Kredit- und SIM-Karten.
Sie bieten die Deckungsoption "nicht motorisiert" an, weshalb?
Diese Deckung ist für TCS-Mitglieder bestimmt, welche der "nicht motorisierten" Kategorie angehören, d.h. Personen, die keine Fahrzeug-Assistance benötigen. Die Deckung "nicht motorisiert" garantiert den Begünstigten die Leistungen Reiseannullierung, Personen-Assistance sowie einen Rechtsschutz. Die Deckung "motorisiert" hingegen beinhaltet ergänzend zu den "nicht motorisierten" Leistungen auch eine Fahrzeug-Assistance. Nur Mitglieder in den Kategorien "motorisiert" und "Cooldown Club" können diese Option abschliessen.
Wie unterscheiden sich die Deckungen "Europa" und "Welt"?
Der ETI-Schutzbrief garantiert Assistance-Leistungen für Personen und Fahrzeuge auf Reisen, gemäss der gewählten geografischen Deckung "Europa" oder "Welt". Der ETI-Schutzbrief Europa garantiert die Dienstleistungen "motorisiert" oder "nicht motorisiert" in den Ländern Europas (Russland und Kasachstan: bis zum Ural) und den ans Mittelmeer angrenzenden Ländern. Von der Deckung in Europa ausgeschlossen sind Überseegebiete und Überseedepartemente europäischer Länder. Auch die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind gedeckt, jedoch nicht in Hinsicht auf die Fahrzeug-Assistance und den Rechtsschutz. Diese beiden Leistungen sind nur gewährleistet, wenn der Vorfall in Zusammenhang mit einer Auslandsreise steht. Die Erweiterung "Welt" garantiert die Assistance-Leistungen "nicht motorisiert" bei Ereignissen in allen Ländern, mit Ausnahme jener, die vom ETI-Schutzbrief Europa gedeckt werden.
Gibt es Leistungsausschlüsse, welche der Versicherte beachten muss?
Wir empfehlen Ihnen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des ETI-Schutzbriefes ganz genau durchzulesen. So können Sie im Detail sehen, welche Dienstleistungen gewährleistet werden. All jene Vorfälle, die nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten sind, werden nicht gedeckt. Weitere Leistungsausschlüsse sind zum Beispiel bereits vor dem Erwerb des ETI-Schutzbriefes oder dessen Erweiterung "Welt" eingetretene Ereignisse sowie die Teilnahme an waghalsigen Unternehmungen, Wettkämpfen, Ausdauerwettbewerben oder weiteren riskanten Unternehmungen. Ausserdem sind auch Reisen im Hinblick auf einen medizinischen oder schönheitschirurgischen Eingriff sowie absichtlich verursachte Schadenfälle nicht versichert. Die vollständige Liste aller Leistungsausschlüsse ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Informieren Sie sich gut vor Ihrer Abreise, um spätere Probleme zu vermeiden!
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