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Coronavirus und Krankenversicherung: werden die Prämien in diesem Jahr stark ansteigen?

Die finanziellen Auswirkungen des Coronavirus in der Schweiz werden beispiellos sein, insbesondere für das Gesundheitswesen. Was sind die Folgen der durch die Pandemie verursachten zusätzlichen Kosten? Werden die Prämien steigen? Um wie viel und wann? Welche Krankenkassen haben die meisten Reserven, um diese Ausnahmesituation zu bewältigen?

Coronavirus und Krankenversicherung: werden die Prämien in diesem Jahr stark ansteigen?Die Coronavirus-Pandemie wird erhebliche Auswirkungen auf das Schweizer Gesundheitssystem haben. Experten sprechen von zusätzlichen Kosten in Höhe von 1,7 Milliarden Franken, die von Früherkennungstests, Prävention, Krankenhausaufenthalten und den Kosten der Gesundheitsinfrastrukturen verursacht werden. Wer muss für diese zusätzlichen Kosten aufkommen? Werden die Versicherungsnehmer in 2021 mit einer beträchtlichen Erhöhung der Gesundheitsprämien konfrontiert sein?

Die Reserven der Krankenkassen sollten es ermöglichen, diese Mehrkosten zu amortisieren und den Prämienanstieg zumindest für das Jahr 2021 zu begrenzen. Jedes Versicherungsunternehmen ist nämlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um langfristig seine Solvenz zu gewährleisten und auf harte Zeiten reagieren zu können. In der Vergangenheit legte das BAG für die Krankenkassen eine Reserveschwelle fest, die sich nach der Anzahl der Versicherten richtet (z.B. mindestens 10% des Prämienvolumens bei einer Versicherung mit mehr als 150'000 Mitgliedern). Das Verhältnis Rückstellungen/Prämienvolumen, das bis 2011 angewendet wurde, ist nach wie vor ein hervorragender Indikator für die Finanzkraft einer Krankenkasse.

Seit 2012 basiert die Analyse der Höhe der Reserven auf einem neuen System, das für Nichtfachleute undurchsichtiger und komplexer ist. Das BAG bezieht sich nun auf den Solvabilitätskoeffizienten, der sich durch die Berechnung des Quotienten zwischen den verfügbaren Reserven und dem Mindestreservenniveau ergibt. Ein Solvabilitätskoeffizient von 100% ist das vom Bund geforderte Minimum.

Die Reservenquote spielt von Jahr zu Jahr bei den Prämienschwankungen der einzelnen Krankenkassen in der Schweiz eine wichtige Rolle. Je niedriger die Reserven sind, desto mehr neigt der Versicherer dazu, durch eine Erhöhung des Prämienniveaus Reserven zu bilden. Die finanziellen Auswirkungen von Covid-19 auf die einzelnen Krankenkassen lassen sich daher teilweise mit den beiden oben genannten Methoden messen. Untenstehend sind die Reserven- und Solvenzquoten für 2018 aufgeführt, welche die neuesten vom BAG veröffentlichten Daten darstellen.

Rangliste der Krankenkassen mit über 200'000 Versicherungsnehmer

Krankenkasse Solvenzquote Reservenquote Anzahl Versich.
Progrés Versicherungen AG 380.0% 28.7% 366'353
Visana AG 275.0% 57.9% 485'245
CONCORDIA Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung AG 263.0% 48.7% 590'221
SWICA Krankenversicherung AG 251.0% 21.3% 713'570
Sanitas Grundversicherungen AG 201.0% 27.4% 475'159
Helsana Versicherungen AG 179.0% 26.6% 751'737
Mutuel Assurance Maladie SA 174.0% 11.8% 326'221
Philos Assurance Maladie SA 158.0% 9.4% 234'123
CSS Kranken-Versicherung AG 157.0% 24.8% 842'321
Assura-Basis SA 151.0% 19.7% 1'000'912
KPT Krankenkasse AG 132.0% 16.0% 384'277
Arcosana AG 122.0% 14.2% 253'965
Finden Sie hier die vollständige Klassierung der Solvenz- und Reservenquoten der Krankenkassen in der Schweiz.

Aufgrund der von Covid-19 verursachten Kosten müssen die Krankenkassen aus ihren Rücklagen schöpfen. Diese Reserven müssen dann von einigen Versicherern in den nächsten Jahren wieder aufgefüllt werden, was zweifellos zu einer Prämienanpassung führen wird. In Kombination mit den für 2020 und 2021 erwarteten steigenden Gesundheitskosten müssen einige Krankenversicherungen mit unzureichenden oder minimalen Reserven ihre Prämien ab 2021 möglicherweise deutlich erhöhen, falls die Pandemie anhalten und stärker werden sollte. Sollte sich die Pandemie aber in den kommenden Wochen verlangsamen, wird das Coronavirus voraussichtlich in diesem Jahr das Niveau der Krankenkassenprämien nicht beeinflussen.

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