Krankenversicherung und Coronavirus in der Schweiz
Übernimmt die Grundversicherung die vom Cornavirus verursachten Kosten?
In der Schweiz werden die durch das Coronavirus verursachten Kosten von der Krankenkasse übernommen. Kosten für Spitalaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen oder Quarantänekosten werden von der Grundversicherung übernommen.
Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit und Coronavirus in der Schweiz
Ist es möglich, während der Coronavirus-Periode von der Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit zu profitieren?
Ziel der Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit ist es, Sie bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit vor Abstrichen an Ihrem Lebensstandard zu schützen. Sie garantiert zusätzlich zu den Leistungen der Grundarbeitslosenversicherung monatliche Leistungen von CHF 500 bis CHF 2'000. Wenn Sie aufgrund des Coronavirus arbeitslos werden und eine Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit abgeschlossen haben, können Sie monatliche Leistungen und Wiedereingliederungshilfe erhalten. Sie müssen jedoch die 3-monatige Karenzzeit für den Leistungsbezug berücksichtigen.
Um in der Schweiz eine Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit abzuschliessen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel :
- mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten
- eine zeitlich unbefristete berufliche Tätigkeit ausüben
- volljährig und nicht älter als 60 Jahre alt sein (es gibt Übergangsleistungen bis zum Rentenalter)
Reiseversicherung und Coronavirus in der Schweiz
1. Rückerstattung im Falle einer Annullierung durch die Fluggesellschaft:
Wenn die Fluggesellschaft beschlossen hat, ihre Flüge wegen des Coronavirus auszusetzen, können Sie eine Rückerstattung beantragen. Da es sich jedoch um aussergewöhnliche Umstände handelt, ist es nicht möglich, eine zusätzliche Entschädigung zu erhalten.
2. Rückerstattung im Falle eines nicht durch die Fluggesellschaft annullierten Flugs:
Ihr Flug wurde nicht annulliert, aber Sie wollen aufgrund des Coronavirus nicht mehr verreisen. In diesem Fall gibt es keine Garantie, dass Sie eine Rückerstattung erhalten. Eine Erstattung hängt von der Fluggesellschaft und den von ihr angewandten Bedingungen ab. Easyjet beschloss zum Beispiel, die Umbuchungsgebühr zu streichen, so dass es möglich ist, das Datum und den Zielort kostenlos zu ändern. Auch Swiss und die Fluggesellschaften der Lufthansa-Gruppe wenden flexiblere Kündigungs- und Änderungsbedingungen an.
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Reiseversicherung: Annullierung und Assistance.
3a, Geldanlagen und Coronavirus in der Schweiz
Vorsorge 3a oder
Geldanlageprodukte: Sie haben an der Börse investiert. Was tun?
Mit dem Coronavirus sind die Aktien drastisch gefallen. Sie denken an einen Verkauf? Im Idealfall, und wenn Sie es sich leisten können, langfristig zu denken, sollten Sie nicht in Panik verfallen, denn es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass sich die Börsenkurse im Laufe der Zeit systematisch erholen.
Hypothek und Coronavirus in der Schweiz
Die Folgen des Coronavirus auf die
Hypotheken in der Schweiz:
Auch die
Hypothekenzinssätze leiden unter der vollen Wucht der Krise und schwanken enorm. Während sie Anfang März ein historisch niedriges Niveau erreicht hatten (durchschnittlicher Zinssatz von 0,93% für 5-jährige Hypotheken und 1,02% für 10-jährige Hypotheken), stiegen sie bis Ende März stark an (+0,7% für 5-jährige Hypotheken und +0,18% für 10-jährige Hypotheken).
Der Crédit Agricole ging zum Beispiel von einem 10-jährigen Festzinssatz von 0,69% Anfang März auf einen Satz von 1,27% Ende März. Ein starker Anstieg (+0,58%), der dann nachliess, denn der Hypothekenzinssatz betrug Anfang April 1,23%, Mitte April dann nur noch 1,13%. Man erwartet in den kommenden Monaten eine Beruhigung dieses plötzlichen Anstiegs der langfristigen Zinssätze.