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Berufsunfall-, Nichtberufsunfall- und Krankenversicherung in der Schweiz

In der Schweiz dient die obligatorische Unfallversicherung dem Schutz der Arbeitnehmer vor Berufs- oder Nichtberufsunfällen sowie Krankheiten. Doch welche Leistungen werden erbracht und in welchen Fällen? Unsere Antworten.

Berufsunfall-, Nichtberufsunfall- und Krankenversicherung in der SchweizZwar werden Angestellte gemäss dem UVG-Obligatorium von Ihrem Arbeitsgeber gegen Unfälle versichert, doch das trifft auf andere Personenkategorien wie Selbständigerwerbende, Hausfrauen, Studierende und Familienmitglieder, die im Familienbetrieb aushelfen und keinen Barlohn beziehen nicht zu.

Was deckt Ihre Krankenversicherung bei Unfällen?

Falls Sie nicht gemäss UVG gegen Unfälle versichert sind (z.B. als Selbständigerwerbender), sollten Sie die Unfalldeckung nicht aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag auszuklammern. Informieren Sie sich aber über die Leistungen, denn die Unfallpolice der Krankenversicherung übernimmt oft nur die Behandlungskosten. Für Renten und Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine zusätzliche Unfallversicherung abschliessen, um auf einen vollen Versicherungsschutz zählen zu können. Testen Sie die verschiedenen Prämien (mit oder ohne Unfall) mit Hilfe unseres Prämienvergleichs der Krankenversicherungen.

Gut zu wissen: Unfallversicherung und Auslandsaufenthalt ohne Lohn

Als Arbeitnehmer mit Lohnanspruch schützt Sie die Unfalldeckung Ihres Arbeitgebers weltweit, sogar im Urlaub. Die obligatorische UVG-Unfallversicherung schützt Sie, wenn Sie nicht mehr arbeiten oder sich ohne Lohn im Ausland aufhalten nur 30 Tage nach Ihrem letzten Lohnanspruch. Sie können diese Periode für höchstens 180 weitere Tage verlängern lassen. Nach Ablauf dieser Frist sollten Sie eine individuelle Unfallversicherung abschliessen!

Achtung: bei Alkohol oder Drogen am Steuer keine Unfalldeckung

Fahren Sie Auto, nachdem Sie Alkohol getrunken haben? Dann können Sie bei einem Schadenfall nicht mit dem Schadenersatz Ihrer Unfallversicherung rechnen! Unter den Ausschlüssen jeder Unfallversicherungspolice ist das Lenken eines Fahrzeugs unter Alkohol- und Drogeneinfluss aufgeführt, denn der Versicherte bringt sich selbst und andere fahrlässig in ernste Gefahr. Darum bieten weder Autoversicherung noch Unfallversicherung in diesem Fall Deckung. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie am Steuer sind!

Ihre Unfallversicherung bei einem riskanten Reiseziel

Eine Unfallversicherung bietet weltweit Deckung. Die Versicherungsleistungen können allerdings gekürzt oder im schlimmsten Fall verweigert werden, wenn am Reiseziel Krieg oder Unruhen herrschen. Prüfen Sie deshalb unbedingt die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags!

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