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9/8/2011 8:00:43 AM / bonus.ch - News / Finanz
Wenn Sie einen Antrag auf einen Baukredit stellen, müssen Sie Ihrem Kreditinstitut gewisse Dokumente vorlegen. Das Leihinstitut fordert einen Kostenvoranschlag des Architekten, zusammen mit einer Bescheinigung des Betreibungsamts bezüglich des besagten Architekturbüros. Auch eine Kopie des Vertrags mit dem Generalunternehmer muss sich unter den angeforderten Dokumenten befinden. Je nach Leihinstitut benötigt man auch einen Kaufvertrag, einen aktuellen Grundbuchauszug oder eine Notarbescheinigung des Kaufprojekts. Achtung: wenn es sich bei der in Frage kommenden Liegenschaft nicht um ein Einfamilienhaus, sondern um Stockwerkeigentum (StWE) handelt, benötigt man weitere Dokumente. Da es sich um ein bewohntes Objekt handelt, das als spezielle Form von Gemeinschaftseigentum gilt, bedarf es der entsprechenden Unterlagen. Die Begründung von Stockwerkeigentum wird durch einen notariellen Akt durchgeführt: Diesen Begründungsakt muss man zusammen mit dem Nutzungs- und Verwaltungsreglement einreichen. Quelle : bonus.ch, september 2011
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