Sie sind ein Fan von schnellen Flitzern und lieben es, sie auf Rennstrecken auszufahren? Falls Sie regelmässig auf Rennstrecken fahren oder bei Autorennen teilnehmen, sollten Sie wissen, dass Ihr Fahrzeug dabei nicht versichert ist. Diese besonderen Umstände gehören bei den meisten Autoversicherern zu den Gründen, die einen Deckungsausschluss nach sich ziehen.
Die Teilnahme an Autorennen, Wettrennen, Rallyes oder anderen Wettkämpfen, deren Ziel es ist, eine maximale Geschwindigkeit zu erreichen, schliessen nämlich eine Deckung der Autoversicherung aus, was sowohl für die Haftpflicht, als auch für die Kaskoversicherung zutrifft. Auch das Training für diese Rennen fällt unter die Ausschlüsse. Folglich sind Sie nicht durch Ihre Autoversicherung geschützt, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug auf eine Rennbahn oder auf ein anderes Übungsgelände für Autorennen begeben.
Fahrkurse, die auf einer Rennbahn ausgetragen werden sowie Auto-Schleuderkurse sind ebenfalls von der Deckung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen, von einem Organismus für Strassensicherheit empfohlenen, Perfektionierungskurs handelt.
Für diese Ausschlüsse gibt es Ausnahmen, aber sie sind selten und müssen bei jeder einzelnen Versicherungsgesellschaft abgecheckt werden. Pistenfahren im Rahmen einer obligatorischen Ausbildung des Fahrer wird normalerweise von der Autoversicherung gedeckt. Das Gleiche gilt in gewissen Fällen für ein Training, das nicht das Erreichen einer maximalen Geschwindigkeit zum Ziel hat, zum Beispiel ein Kurs für das Lenken von Oldtimern oder auch die Teilnahme an historischen Ausflügen, Paraden oder Festzügen mit dem Auto, sofern es keine Veranstaltungen sind, bei denen es auf Geschwindigkeit ankommt. In diesen Fällen werden nämlich die Regeln der Strassenverkehrsordnung befolgt und das Lenken des Fahrzeugs beinhaltet keine Risiko-Situationen, wie beispielsweise gefährliche Überholmanöver.
Wenn man auf Rennpisten fährt, ist im Kurspreis sehr oft eine Haftpflichtversicherung für den Fall einer Beschädigung der Einrichtungen oder der Piste inbegriffen. In manchen Fällen beinhaltet die Einschreibegebühr von Fahrkursen für Privatpersonen, die auf einem Übungsgelände stattfinden, eine Kaskoversicherung mit einem vertraglich festgesetzten Höchstbetrag. Diese Deckung ist aber im Allgemeinen nur auf die Kursdauer beschränkt. Die Fahrt ausserhalb der Kurse und das Autorennen auf der Piste sind nach wie vor nicht gedeckt.
Eine andere mögliche Ausnahme: bei einem Autorennen sind die Teilnehmer gemeinhin bis zu einem bestimmten Betrag von der Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt. Doch aufgepasst: die Haftpflichtversicherung des Veranstalters ist nur während des Rennens gültig, nicht während des Trainings oder der Pistenabnahme. Hat es der Veranstalter versäumt, wie es das Gesetz vorsieht, eine Versicherung abzuschliessen, kann die Haftpflichtversicherung des Teilnehmers im Schadensfall einspringen.
Wir raten den aktiven Fans von Autorennen, stets ihren Versicherer zu konsultieren, um zu prüfen, welche Deckungen vorgesehen sind und um zu erfahren, ob es möglich ist, eine Zusatzpolice abzuschliessen. Die einzige Lösung für eine umfassende Deckung bleibt aber nach wie vor der Abschluss einer Police bei einem auf Automobilsport spezialisierten Versicherer. Wenn Sie vorhaben, an Rennen ausserhalb der Schweiz teilzunehmen, sollten Sie am besten einen Versicherer wählen, der international tätig ist, insbesondere in den Ländern, in denen die Rennen stattfinden werden.