Jeder kann seine eigenen Versicherungsoptionen in Hinsicht auf seine Bedürfnisse wählen. Ob Sie nun ein ganz normaler Durchschnittsfahrer, ein Sammler von Oldtimern oder ein Tuning-Fan sind – wir haben für Sie Informationen im Zusammenhang mit einigen speziellen Versicherungsfällen zusammengestellt:
Autoversicherung: Gute Pneus!
Für jede Saison braucht es die geeigneten Pneus! Normalerweise wird empfohlen, zwischen Oktober und April die Winterpneus zu montieren, während die Sommerpneus in den Monaten Mai bis September zum Einsatz kommen sollten. In Bezug auf die sogenannten "Ganzjahresreifen" hat der TCS in einer Studie aufgezeigt, dass sie weniger leistungsfähig sind als Winterpneus. Beachten Sie ausserdem, dass ein zu geringer Reifendruck bei Brems- oder Ausweichmanövern schwere Unfälle nach sich ziehen kann. Und vergessen Sie nie, dass die Benutzung von Sommerreifen im Winter strafbar ist, vor allem bei einem Unfall oder einer Verkehrsstörung. Ihre Versicherung kann Sie in solchen Fällen zur Verantwortung ziehen.
Autoversicherung: Sammler- und Liebhaberautos
Es gibt spezielle Versicherungspolicen für Liebhaberautos. Diese Versicherungsverträge sind dazu bestimmt, eine gewisse Wertsteigerung des Fahrzeugs zu decken. Ausserdem können Teilnahmen an Rally's, das Verladen auf einen Anhänger oder sogar Ersatzteile gedeckt werden. Wenn Sie Mitglied eines durch Ihren Versicherer anerkannten Liebhaberclubs sind, so können Sie von einem zusätzlichen Rabatt profitieren. Informieren Sie sich über die verschiedenen Versicherungsofferten und finden Sie so eine optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Police, welche Ihren Oldtimer perfekt umsorgt!
Autoversicherung: Tuning
Alle Veränderungen am Auto sind befugt, solange sie den rechtlichen Grundlagen entsprechen. Um jedoch die Strassensicherheit zu gewährleisten, sind die jeweiligen Gesetze sehr restriktiv. Für kleine Veränderungen an Ihrem Auto müssen Sie bloss einen neuen Fahrzeugausweis anfordern. Bei grösseren Veränderungen müssen Sie aber Ihr Fahrzeug einer speziellen Kontrolle unterziehen lassen. Beachten Sie deshalb die Gesetzgebung ganz genau und lassen Sie sich Veränderungen amtlich bestätigen. Falls Sie dies nämlich nicht tun, so könnte Ihre Versicherung die Leistungen bei einem Unfall massiv kürzen.
Autoversicherung: Parkschadenversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden an Ihrem Eigentum, diese Funktion übernimmt die Voll- oder Teilkasko. Schäden an der Karosserie (während das Auto geparkt ist), welche durch eine Drittperson zugefügt werden, sind jedoch nicht gedeckt! Deshalb kann eine Parkschadenversicherung sehr nützlich sein. Der Rückerstattungsbetrag für Schäden ist nicht auf eine Höchstgrenze festgelegt, dafür ist aber die Anzahl der Schadenfälle begrenzt. Achten Sie jedoch darauf, unnötige Mehrausgaben zu vermeiden, denn einige Schadenfälle sind manchmal bereits durch Ihre anderen Versicherungen gedeckt.
Autoversicherung: Nicht-Schweizer
Wenn Sie als Nicht-Schweizer ein Fahrzeug besitzen und dieses in der Schweiz immatrikuliert haben, so müssen Sie dafür eine Autoversicherung abschliessen. Für nicht-schweizerische Staatsbürger fallen die Autoversicherungsprämien jedoch oft höher aus als für Schweizer. Die Versicherer berücksichtigen nämlich in der Berechnung Ihrer Prämie, ob Sie über einen Schweizer Pass verfügen oder nicht. Gemäss einer Studie von Unia kann der Prämienbetrag sogar bis zu 44% zwischen einem ausländischen und einem schweizerischen Fahrer variieren!
Quelle: bonus.ch, März 2011