Wenn Sie mit dem Auto verreisen, ob es sich nun um eine kurze oder lange Strecke handelt, ist es wichtig, vor dem Losfahren immer eine Kontrolle Ihres Wagens durchzuführen. Auch das Mitführen einer Erste-Hilfe-Ausrüstung ist Pflicht! Sind Sie dann unterwegs, achten Sie auf eine angemessene Fahrgeschwindigkeit und genügend Sicherheitsabstand. Ein Auffahrunfall wegen Unachtsamkeit oder Telefonieren am Steuer kann Sie teuer zu stehen kommen, nicht nur in Hinblick auf Ihre Finanzen, sondern auch in Sachen Gesundheit! Vergessen sie nicht: Generell zahlt Ihre Autoversicherung nicht für schuldhaft verursachte Schäden und Grobfahrlässigkeit!
Sicherheit im Auto: Kontrollen vor der Reise
Bevor Sie eine Reise unternehmen, ist es für Ihre Sicherheit notwendig, eine Kontrolle des Fahrzeugzustands durchführen zu lassen. Vor allem der Reifendruck muss stimmen und das Ersatzrad in einwandfreiem Zustand sein. Ausserdem sollten auch der Stand des Motoröls, der Bremsflüssigkeit und des Kühlwassers kontrolliert werden, sowie die Funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer. Falls Sie Objekte wie Fahrräder oder Gepäckträger transportieren, vergewissern Sie sich, dass diese sicher am Fahrzeug fixiert sind.
Sicherheit im Auto: Ausrüstung
Ein Unfall, eine unvermutete längere Wartezeit, eine Panne: In solchen Fällen ist eine Mindestausrüstung für seinen Komfort und die eigene Sicherheit im Auto immer nützlich. Nebst dem klassischen Verbandskasten, mittlerweile fixfertig im Handel erhältlich, sollten immer eine Taschenlampe mit Batterien, mindestens eine Decke, Trinkwasser und einige lang haltbare Snacks vorhanden sein. Idealerweise sollte man auch eine reflektierende Weste und einen Feuerlöscher dabeihaben: Beide können sich in gewissen Situationen als lebensrettend erweisen.
Hohe Geschwindigkeit, geringer Abstand: grobfahrlässig
Laut Strassenverkehrsordnung muss ein Fahrer einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten, damit er beim plötzlichen Bremsen rechtzeitig zum Stehen kommt. Spezialisten für Verkehrssicherheit gehen noch weiter und betrachten die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes als grobfahrlässig. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen können als fahrlässig betrachtet werden, zum Beispiel ab 25km/h in Ortschaften, ab 30km/h ausserhalb von Ortschaften und ab 35km/h auf der Autobahn.
SMS am Steuer? Ungeheuer!
Verursacht man einen Unfall durch Schreiben von SMS beim Fahren, gilt das im Sinne der Strassenverkehrsregeln als grobfahrlässig. Das Bundesgericht teilt mit, dass dies auch bei wenig Verkehr und guter Sicht der Fall ist. Befände sich nämlich zum Unfallzeitpunkt ein Fussgänger auf der Fahrbahn, könnte ihn der Autolenker nicht vermeiden. Art und Kosten der Leistungen im Schadensfall variieren je nach Versicherung. Damit Ihr Versicherer nicht auf Sie zurückgreift oder seine Leistungen kürzt, versichern Sie sich gegen Grobfahrlässigkeit.
Grobe Fahrlässigkeit: Schwere der Verkehrswidrigkeit
Nicht jede Art von Grobfahrlässigkeit wird von den Versicherern gedeckt. Geschieht ein Unfall durch schwere Verletzung der Strassenverkehrsregeln, kann Ihre Versicherung von Ihnen die Übernahme oder eine Beteiligung an den Unfallkosten fordern. Auch Schäden infolge von Alkohol- oder Drogenmissbrauch werden im Allgemeinen nicht gedeckt. Entscheidend sind die Umstände, und ob ein Rückfall vorliegt. Achten Sie auf die Details in Ihrer Versicherungspolice. Die beste Versicherung ist noch immer, überhaupt keinen Unfall zu verursachen!
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Quelle: bonus.ch, Januar 2011