Um Sie persönlich bei Fragen zur Autoversicherung unterstützen zu können, haben wir Ihnen angeboten, sich direkt an unseren Experten zu wenden. Zahlreiche Leserfragen sind daraufhin bei uns eingegangen. Wann und wie kann man die Autoversicherung wechseln? Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung? Eine erste Serie von Fragen und Antworten haben wir in Form des folgenden Artikels für Sie zusammengestellt:
Wie kann ich meine Autoversicherung kündigen bzw. wechseln, wenn der Vertrag auf 5 Jahre abgeschlossen wurde, ohne dass ich mein Auto verkaufen - bzw. beim Strassenverkehrsamt abmelden muss? Ich möchte weitere Kosten von meiner aktuellen Versicherung und die Kosten einer vorzeitigen Kündigung vermeiden. Ist das möglich und wenn ja, wie?
Um ein Versicherungsverhältnis zu beenden, muss man die Kündigung entweder drei Monate vor Vertragsablauf oder vor Inkrafttreten einer Vertragsänderung einreichen. Wenn Änderungen an Ihrem Vertrag angekündigt werden, die Tariferhöhungen für Sie bedeuten, kann der Vertrag vor Ablauf des Laufjahres erlöschen. Die Frist, die der Versicherer für die Bekanntgabe der neuen Konditionen einhalten muss, ist bei jeder Versicherung unterschiedlich. Achtung: Es ist das Empfangsdatum, und nicht das Sendedatum, das ausschlaggebend ist. Eine vorzeitige Kündigung ist auch nach einem Schadensfall möglich.
Ich werde für 4 Jahre in Südafrika arbeiten und dort ein Auto kaufen. Kann ich in der Schweiz eine Autoversicherung abschliessen?
Der Geltungsbereich einer Autoversicherung deckt normalerweise nicht die ganze Welt. Oft beschränkt sich die Deckung auf die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die Länder, die zur EU oder zum EWR gehören und die Länder des Mittelmeerraums. Für die Länder, die weder zur EU noch zum EWR gehören, muss man bei der Versicherung um eine Grüne Karte anfragen. Unseres Wissens bietet keine Schweizer Versicherung einen Versicherungsschutz in Südafrika an. Auch ist es im Allgemeinen nötig, wenn Sie sich länger als ein Jahr im Ausland niederlassen, Ihr Fahrzeug ausserdem im Land Ihres Wohnsitzes zu immatrikulieren. Die Behörden können auch einen lokalen Führerschein verlangen (den man entsprechend des Schweizer Führerscheins erhält). Ausserdem sollten Sie nicht vergessen, dass Sie, wenn Sie vier Jahre lang in Südafrika leben und anstatt ein Auto vor Ort zu kaufen ein Fahrzeug aus der Schweiz importieren, dieses Fahrzeug den gesetzlichen Richtlinien des Landes entsprechen muss. Auch können Steuern und Gebühren fällig werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Botschaft in Bern.
Mein Auto ist Haftpflicht und Teilkasko versichert. Wenn ein Unbekannter mein Auto zerkratzt hat oder wenn ich selber mit dem Frontspoiler gegen den Bürgersteig gefahren bin und den Lack beschädigt habe, zahlt dann meine Versicherung die Reparatur für solche Schäden? Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke für Parkschäden ist das Auto versichert. Ich zahle zusätzlich über CHF 200.- mehr, auch falls die Scheinwerfer kaputt gehen würden, etc...?
Generell deckt eine Teilkaskoversicherung durch Vandalismus verursachte Schäden. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung wählen, können Sie oft auf eine Parkschaden-Versicherung oder eine Versicherung der Bruchschäden an Scheinwerfern verzichten. Doch alles hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Sehen Sie sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Police an und prüfen Sie, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Sie können auch direkt mit Ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen, um die gewünschten Auskünfte zu erfahren.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Autoversicherung? Schreiben Sie uns an info@bonus.ch!
Quelle: bonus.ch, August 2011