Um Ihnen eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Hilfe zum Thema Autoversicherung geben zu können, haben wir Ihnen einen Experten zur Seite gestellt. Die an ihn gestellten Fragen waren zahlreich. Wie versichert man einen Jugendlichen, der das Auto seiner Eltern fährt ? Muss der Versicherer auf ein Kündigungsschreiben antworten ? Ist die Teilkaskoversicherung obligatorisch ? Hier finden Sie die Antworten unseres Spezialisten auf Ihre Fragen :
Man hört immer öfter, dass Jugendliche, die gerade ihren Führerschein gemacht haben, eine Versicherung auf den Namen ihrer Eltern abschliessen, um weniger Prämien zahlen zu müssen. Ist das riskant? Was passiert, wenn die Versicherung draufkommt? Kann sie sich dann gegen den Elternteil wenden, auf dessen Namen der Vertrag abgeschlossen ist?
Die Schweizer Versicherer verlangen, dass die häufigsten Lenker des Fahrzeugs der Versicherung gemeldet werden. Jeder junge Lenker kann gelegentlich das Auto seiner Eltern fahren, doch sobald er das Auto regelmässig fährt und so ein häufiger Lenker wird, muss er sich als solcher im Vertrag eintragen lassen, was oft Konsequenzen für die Prämien hat. Der Begriff des " häufigen Lenkers" wird je nach Versicherung unterschiedlich definiert, z.B. je nach wöchentlicher Häufigkeit ("maximal zwei Tage pro Woche") oder je nach gefahrener Strecke. Wenn der jugendliche Fahrer, der nicht als häufiger Fahrer registriert ist, einen Unfall mit dem elterlichen Fahrzeug baut und es sich herausstellt, dass er das Auto regelmässig benutzt, gilt das als Verletzung der Anzeigepflicht: der Versicherer kann sich weigern, die Leistungen auszuzahlen oder kann sie empfindlich kürzen.
Wenn Ihr Versicherer nicht auf zwei Einschreibebriefe antwortet, in denen Sie ihm mitgeteilt haben, dass Sie den Vertrag zum Kündigungsdatum im laufenden Jahr auflösen möchten, kann er Sie rechtlich belangen, wenn Sie nach Ablauf des Kündigungsdatums den Versicherer wechseln?
Wenn die Briefe per Einschreiben geschickt wurden und wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ist die Kündigung rechtsgültig. Massgebend ist das Empfangsdatum der Kündigung und nicht das Versanddatum. Sie können natürlich auch Ihren Versicherer anrufen, um sicher zu gehen, dass er die Kündigung erhalten hat. Aber wenn Sie die Aufgabebestätigung des Einschreibebriegs vorweisen, kann die Versicherung keine Prämie nach dem Kündigungsdatum des Vertrags einfordern.
Ich möchte gerne wissen, ob die Teilkaskoversicherung obligatorisch ist oder ob man von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Und wenn ja: was genau deckt die Haftplichtversicherung ab?
Für jedes Fahrzeug ist eine Haftplichtversicherung obligatorisch. Die Teilkaskoversicherungist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. Die Haftplichtversicherung erstattet nur die Sach- und Personenschäden, die Sie Drittpersonen zufügen. Diese Drittpersonen erhalten dann die Entschädigung Ihrer Versicherung. Sie als Versicherungsnehmer erhalten keinerlei Entschädigung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden wie Diebstahl, Brand, Naturschäden, Marderfrass und Vandalismus. Bei einem Totalschaden kann sie den Wert Ihres Fahrzeugs ersetzen. Doch die Teilkaskoversicherung deckt nicht die Schäden, die Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug verursacht haben, insbesondere bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall. Für diesen Fall müssen Sie eine Kollisionskaskoversicherung abschliessen.
Wir hoffen, dass die Antworten unseres Fachmanns Ihnen von Nutzen waren. Für weitere Informationen und Ratschläge steht Ihnen unsere Rubrik Autoversicherung zur Verfügung !
Quelle: bonus.ch, September 2011