Die Alkoholgrenze für das Autofahren in der Schweiz ist gesetzlich auf 0.5 Promille Alkohol im Blut festgelegt, als allgemeine Regel, unabhängig davon, ob es sich um ein Auto oder ein Motorrad handelt. Dies bedeutet, dass der zulässige Blutalkoholgehalt 0.49 Promille beträgt.
Allerdings gilt ein striktes Alkoholverbot für Berufschauffeure und -chauffeusen, Neulenker.innen mit einem Führerausweis auf Probe, Fahrschüler.innen sowie Fahrlehrer.innen und Begleitpersonen. Ein Wert von 0.1 Promille wird toleriert, da die Verdauung bestimmter Nahrungsmittel wie Obst zu Alkohol im Blut führen kann.
Welche Strafen gibt es für das Fahren unter Alkoholeinfluss?
Bei Überschreitung der zulässigen Alkoholgrenzen gibt es verschiedene Strafen wie Geldbussen, Führerausweisentzug oder Strafverfahren, die je nach Schweregrad variieren:
- Zwischen 0.5 und 0.79‰: hohe Geldbusse (zwischen CHF 600.- und CHF 800.-) und Verwarnung, wenn keine anderen Strassenverkehrsvorschriften verletzt wurden. Wenn zusätzlich ein Verkehrsdelikt oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, wird ein Führerscheinentzug von mindestens einem Monat verhängt.
- Zwischen 0.8 und 1.59‰: Entzug des Führerausweises für eine Mindestdauer von 3 Monaten, verbunden mit einer beträchtlichen Geldbusse, deren Höhe von der Höhe des Blutalkoholspiegels und der finanziellen Situation abhängt. Es wird auch eine Geldstrafe auf Bewährung verhängt. Im Falle eines Wiederholungsfalles kann eine Freiheitsentzugsstrafe von 1 bis 3 Jahren verhängt werden.
- Ab 1.60‰: Zusätzlich zu den im vorherigen Abschnitt genannten Strafen ist eine ärztliche Untersuchung der Fahrtüchtigkeit vorgeschrieben. Ein Sachverständiger beurteilt eine mögliche Alkoholabhängigkeit. Es muss eine mehrmonatige Abstinenz eingehalten und durch Analysen, insbesondere Haartests, nachgewiesen werden. Die Wiedererteilung des Führerausweises ist nur mit Zustimmung des Gutachters möglich.
In allen Fällen kommen in der Regel Verfahrenskosten und Gebühren für Verwaltungsarbeit und Analysen hinzu.
Wenn Sie vorhaben, Auto zu fahren, sollten Sie kein Risiko eingehen und keinen Alkohol konsumieren. Im Falle eines durch Alkohol verursachten Unfalls deckt Ihre
Autoversicherung Sie nicht, auch nicht mit einer Deckung für grobe Fahrlässigkeit.
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