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Auto: Grobe Fahrlässigkeit und Führerscheinentzug

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Einen Unfall dadurch zu verursachen, indem man zum Beispiel eine SMS am Steuer schreibt, ist grob fahrlässig. Man kann sich gegen grobe Fahrlässigkeit versichern, jedoch sind die Kosten und Leistungen der Versicherungen unterschiedlich. Es ist ratsam, genau nachzusehen, was in der Police enthalten ist, um zu vermeiden, dass Ihr Versicherer im Schadensfall seine Leistungen reduziert. Was ist grobe Fahrlässigkeit eigentlich? Und wird der Führerschein systematisch entzogen?

Führerschein: Strengere Gesetze

Vor 2005 wurde bei Sicherheitsgefährdung nur gemahnt, insofern der Fahrer keine Vorstrafen hatte und der Fehler geringfügig war. Heute führt die konkrete Gefährdung zum Führerscheinentzug von mindestens einem Monat, selbst wenn der Verursacher nur einen leichten Fehler beging. Lediglich gemahnt wird noch immer dann, wenn die Gefährdung geringfügig und der Fehler nicht schwerwiegend ist, z.B. eine Kollision bei geringer Geschwindigkeit im Kreisverkehr. Wie schwerwiegend die Fakten sind, wird entsprechend der Umstände von Fall zu Fall entschieden.

Hohe Geschwindigkeit, geringer Abstand : Grob fahrlässig
Laut Strassenverkehrsordnung muss ein Fahrer einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten, damit er beim plötzlichen Bremsen rechtzeitig zum Stehen kommt. Spezialisten für Verkehrssicherheit gehen noch weiter und betrachten die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes als grob fahrlässig. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen können als fahrlässig betrachtet werden. Aus Sicht der Gesetzgebung werden derer drei unterschieden: ab 25km/h in Ortschaften, ab 30km/h ausserhalb von Ortschaften und ab 35km/h auf der Autobahn.

SMS am Steuer ? Ungeheuer !
Verursacht man einen Unfall durch Schreiben von SMS beim Fahren, gilt das im Sinne der Strassenverkehrsregeln als grobfahrlässig. Das Bundesgericht teilt mit, dass dies auch bei wenig Verkehr und guter Sicht der Fall ist. Befände sich nämlich zum Unfallzeitpunkt ein Fussgänger auf der Fahrbahn, könnte ihn der Autolenker nicht vermeiden. Art und Kosten der Leistungen im Schadensfall variieren je nach Versicherung. Damit Ihr Versicherer nicht auf Sie zurückgreift oder seine Leistungen kürzt, versichern Sie sich gegen Grobfahrlässigkeit.

Grobe Fahrlässigkeit: Schwere der Verkehrswidrigkeit
Nicht jede Art von Grobfahrlässigkeit wird von den Versicherern gedeckt. Geschieht ein Unfall durch schwere Verletzung der Strassenverkehrsregeln, kann Ihre Versicherung von Ihnen die Übernahme oder eine Beteiligung an den Unfallkosten fordern. Auch Schäden infolge von Alkohol- oder Drogenmissbrauch werden im Allgemeinen nicht gedeckt. Entscheidend sind die Umstände und ob ein Rückfall vorliegt. Achten Sie auf die Details in Ihrer Versicherungspolice. Die beste Versicherung ist noch immer, keinen Unfall zu verursachen!

Fahrausweis: Zahl der Entzüge stabil
2009 wurden laut ASTRA 74'881 Führerscheine entzogen (555 mehr als 2008), davon 70% für 1 - 3 Monate. Hauptgründe waren überhöhte Geschwindigkeit (5%) und Trunkenheit am Steuer (-7.8%). Jedoch gibt es bei den Entzügen einen Anstieg für Unachtsamkeit und Ablenkung (z.B. GPS +2.5%). Die meisten Entzüge gab es unter den 20- bis 29-jährigen (24'858, -1%), den grössten Anstieg jedoch bei den über 50-jährigen (+8.7%). Die im Jahr 2005 eingeführte Verlängerung des Führerscheinentzuges bei Wiederholungstaten zeigt noch immer ihren Nutzen.

Quelle bonus.ch, März 2009

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