1/25/2011 9:12:37 AM   /   bonus.ch - News   /   Versicherung

Auf dem Weg in den Winterurlaub? Vorsicht vor Unfällen!

Der Vergleich der Krankenkassenprämien sowie unsere Ratschläge und Tipps helfen Ihnen, eine Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und gleichzeitig zu sparen.

Auf verschneiten Strassen wie auf den Skipisten ist Vorsicht noch immer die beste Versicherung gegen Unfälle! Passiert trotz allem ein Skiunfall, bei dem Sie sich selbst oder eine andere Person verletzten, wie sind Sie unfallversichert? Erkundigen Sie sich zum Thema Unfallversicherung anhand unseres Artikels:

Skiunfall: Wer kommt für die Entschädigung auf?
Beim Skifahren kann man sich leicht verletzen, z.B. bei einem Sturz. Betrifft der Schaden nur Sie selbst und niemand anderen, sind Sie als Angestellter durch Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Zwar handelt es sich um einen nichtberuflichen Unfall, doch sind auch diese im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) abgedeckt. Sind Sie nicht angestellt und durch Ihre Krankenkasse unfallversichert, wird diese, nach Abzug der Franchise und des Selbstbehaltes, die Kosten übernehmen.

Skiunfall durch Verschulden eines Dritten
Sind bei einem Skiunfall mehrere Personen beteiligt, kommt die Unfallversicherung jedes einzelnen Skifahrers für eventuelle, damit einhergehende Körperschäden und Lohnausfall auf. Lässt sich jedoch feststellen, dass der Unfall auf schuldhaftes Verhalten eines der Beteiligten zurückzuführen ist, wird sich Ihre Unfallversicherung direkt an den Unfallverursacher wenden. Dieser ist dazu verpflichtet, für die Konsequenzen seines Verhaltens, entweder selbst oder über seine Haftpflichtversicherung, aufzukommen.

Rutschige Gehwege: Verantwortlichkeiten
Als Hauseigentümer oder Geschäftsinhaber sind Sie verpflichtet, im Winter die anliegenden öffentlichen Gehwege von Schnee und Eis zu befreien und ausgiebig Salz zu streuen. Rutscht ein Fussgänger auf dem Eis vor Ihrem Haus- oder Geschäftseingang aus und verletzt sich, wird sich seine Unfallversicherung zwecks Schadenvergütung oder Übernahme zumindest eines Teils der Behandlungskosten an Sie wenden.

Unfallversicherung: Nicht alle Wintersportarten sind gedeckt!

Ski- und Schlittenfahren sind mit Unfallrisiko verbunden. Obwohl die Unfallversicherung diese deckt, schliesst sie andere, riskantere Sportarten und Aktivitäten aus: beim Snow-Rafting beispielsweise oder wenn Sie allein auf eine gefährliche Skitour gehen, setzen Sie sich einem erhöhten Risiko aus und es kann sein, dass Ihre Versicherung die Leistungen kürzt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, bevor Sie derartige Aktivitäten ausführen!

Unfallversicherung: Im Winter vorsichtig fahren!
Beim Fahren auf verschneiten oder vereisten Strassen ist die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit oft nicht die angepasste! Autofahrer sind verpflichtet, jederzeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug zu behalten. Im Winter kann das bedeuten, dass man mit einer viel geringeren als der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit fahren sollte. Verlieren Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug und verursachen einen Unfall, kann Ihre Unfallversicherung die Leistungen kürzen, denn mangelnde Vorsicht wird als grobfahrlässig erachtet!

Quelle: bonus.ch, Januar 2011

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