Die individuelle, private Vorsorge, auch "3. Säule" genannt, ermöglicht, die Lücken der beiden anderen Säulen unseres Vorsorgesystems - die AHV und die berufliche Vorsorge - auszugleichen, um im Rentenalter von einem angemessenes Einkommen zu profitieren.
Nur mit der "gebundenen" Vorsorge (Säule 3a) kann man von grossen steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese Beiträge können nämlich vom steuerbaren Einkommen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abgezogen werden, der in 2013 für Angestellte und selbstständig Erwerbende, die bereits über eine 2. Säule verfügen, CHF 6739.- beträgt.
Vorsorgebeträge werden oft auf einem speziellen Bankkonto eingezahlt, doch Beiträge für die gebundene Vorsorge können auch bei einem Versicherer angelegt werden. Entdecken Sie hier die Besonderheiten einer solchen Vorsorge!
Eine Säule 3a bei einem Versicherer ermöglicht einerseits, ein Sparguthaben in Form eines Rentenkapitals aufzubauen, das mit einem Festzinssatz verzinst oder in Anlagefonds investiert werden kann und andererseits mit einem Teil der Einzahlungen eine Versicherungsdeckung bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit zu finanzieren. Der Geldbetrag, der im Todesfall einer Personen Ihrer Wahl ausgezahlt wird, entspricht meistens dem bei Erlebensfall zu erhaltenden Kapitals. Wird man erwerbsunfähig, bezahlt der Versicherer die Prämien an Ihrer Stelle: so erhalten Sie garantiert Ihr Alterskapital.
Das Kapital der 3. Säule bei einer Versicherung, das man bei Fälligkeit erhält, ist nicht viel höher, als die eingezahlten Prämien: der von der FINMA festgesetzte garantierte Höchstzinssatz ist derzeit nämlich sehr tief: 1,5%, und 1.25%. ab dem 01.04.2014. Er wird nur dem "Kapital"-Teil der eingezahlten Prämien angerechnet. Das Kapital vermehrt sich also nicht sehr. Doch ein grosser Anteil des angesparten Kapitals stammt aus den Steuervorteilen im Rahmen der Säule 3a. Ausserdem ist Ihr Guthaben bei Rentenantritt dank der Festverzinsung garantiert, während es bei einer dritten Säule einer Bank nur hypothetisch ist und vom Finanzmarkt abhängt.
Bei dieser Form der gebundenen Vorsorge ist es nicht möglich, mit den Einzahlungen aufzuhören und einen Rückkauf zu tätigen, ohne einen beträchtlichen Kapitalverlust zu erleiden. Während der ersten Jahre nach Vertragsunterzeichnung ist sogar der Verlust der gesamten angesparten Summe möglich. Man sollte also sicher sein, immer seine Prämien zahlen zu können. Das gilt natürlich nicht, wenn der Versicherungsnehmer wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mehr seine Prämien zahlen kann, da der Versicherungsteil dazu dient, diese Eventualität abzudecken.
Sie möchten Ihre Lieben im Notfall schützen und wünschen ein garantiertes Kapital, auch wenn der Gewinn nur bescheiden ist; bei Erwerbsunfähigkeit ist finanzielle Sicherheit für Sie wichtig - wenn Sicherheit und ein garantiertes Sparguthaben Ihre Hauptanliegen sind, ist die 3. Säule in Verbindung mit einer Versicherung die richtige Lösung!
Sie sollten unbedingt die verschiedenen Anbieter vergleichen: die Vertragsabschluss- und Vermögensverwaltungskosten sowie die Rückkaufkosten können sehr unterschiedlich und der Unterschied bei der Kapitalauszahlung bei Fälligkeit gross sein, selbst wenn der garantierte Zinssatz derzeit für alle Versicherer gleich hoch ist.
Vorteilhaft ist auch, dass man den Höchstbetrag der steuerlich abziehbaren Beiträge auch auf mehrere Formen der Vorsorge verteilen kann, und dass vom Gesetz her bis zu zwei Verträge oder Konten beim gleichen Anbieter möglich sind: da die Beträge aus der gebundenen Vorsorge schon fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden können, ermöglicht Ihnen eine über mehrere Konten und/oder Verträge verteilte Vorsorge, den Bezug Ihres Alterskapitals über mehrere Jahre hinweg zu staffeln, um von einer separaten Besteuerung der einzelnen Beträge zu profitieren und auch hier bei Ihren Steuern zu sparen.
Hier haben Sie Zugang zu unserer Rubrik 3. Säule und zum Zinssatzvergleich!
Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret