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Jede Kreditkartenvergabe unterliegt dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Dieses stipuliert die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Kreditkartenantrag bestätigt werden kann. Ziel dieser Regelung ist es, eine eventuelle Überschuldung des Antragstellers zu vermeiden. Das Konsumkreditgesetz legt die gesetzlichen Grundlagen für Konsumkredite, für Leasingverträge zur privaten Nutzung sowie für Überziehungskredite fest. Entsprechend wird ein Kredit nur dann vergeben, wenn die Regelmässigkeit von Einkommen, Miete und Steuern des Antragstellers sowie sein Zahlungsverhalten zeigen, dass er die Fähigkeit hat, den Verpflichtungen, die mit dem Besitz einer Kreditkarte einhergehen, nachkommen zu können. Im Bundesgesetz über den Konsumkredit ist ebenfalls verankert, dass der von Kreditinstituten angewandte Zinssatz für Verzugszinsen den gesetzlich bestimmten Höchstzinssatz von 15% nicht überschreiten darf.
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