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Seit Januar 2012 werden fünf Methoden der Komplementärmedizin unter bestimmten Bedingungen durch die Grundversicherung vergütet. Dies gilt für einen provisorischen Zeitraum, und zwar vom 1. Januar diesen Jahres bis Ende 2017. Es handelt sich dabei um die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin. Diese Entscheidung stützt sich insbesondere auf die Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, bei derdie Schweizer sich für eine Berücksichtigung dieser medizinischen Methoden, auch Alternativmedizin genannt, ausgesprochen haben, nachdem sie in 2005 von der Liste der Leistungen der Grundversicherung gestrichen worden waren.

Im Gegensatz zur Regelung vor 2005, werden die Ärzte, deren Leistungen erstattet werden, nur einen Teil der in der Schweiz praktizierenden Ärzte ausmachen. Die Grundversicherung wird nämlich nur Leistungen von Ärzten erstatten, die eine spezifische, von der FMH, der Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, anerkannte Ausbildung im jeweiligen Fachbereich vorweisen können.

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