Mutterschaft und Krankenversicherung: was wird erstattet?

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Die Mutterschaft beinhaltet die Schwangerschaftsverfolgung und die Niederkunft sowie den Spitalaufenthalt des gesunden Neugeborenen mit seiner Mutter.

Die mutterschaftsspezifischen Leistungen sind ausdrücklich und abschliessend in den entsprechenden gesetzlichen Richtlinien verankert (Art. 29 KVG und 13ff KLV).

Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs übernimmt die Versicherung dieselben Leistungen wie bei Krankheit.

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