Krankenkassenprämien 2017

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Die Krankenkassenprämien 2017 sind bekannt: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 4.5% sollten Sie unbedingt vergleichen und die Krankenkasse wechseln, um Geld zu sparen.

Die Krankenkassenprämien 2017 sind seit Ende September offiziell! Es handelt sich um eine durchschnittliche Erhöhung um 4.5% für die Krankenkassenprämien 2017 in der Schweiz. Achtung! Die Erhöhung der Prämien für Erwachsene und Kinder kann zwischen 1.6% und 3.1% variieren. Und für Sie? 3%, 5%, 6% oder sogar 10% Erhöhung auf Ihre Krankenversicherungsprämien in 2017?

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bonus.ch rät Ihnen, nicht auf Ihre Prämienabrechnung 2017 zu warten, die Ihnen normalerweise Ende Oktober zugeschickt wird, damit Sie sich darauf einstellen können, was Sie in 2017 für Ihre Gesundheit bezahlen müssen.

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Anstatt zu warten und in Zeitnot zu geraten, wenn ein Krankenkassenwechsel angesagt ist, sollten Sie sich am besten gleich über die auf dem Markt angebotenen Versicherungsprämien informieren. Dafür gibt es die Internetportale der Versicherer, auf denen man die Prämien vergleichen und eine Offerten-Simulierung durchzuführen kann. Einfacher geht ein Krankenkassenwechsel aber mit Hilfe des kostenlosen Prämienvergleichs für Krankenversicherungen und der Möglichkeit, Offerten online anzufordern auf bonus.ch.

Sie finden über 270'000 Krankenkassenprämien auf bonus.ch! Eine Prämienerhöhung zwischen 1.6% und 3.1% für Erwachsene und Kinder sollte ein guter Grund sein, auf bonus.ch die Prämien zu vergleichen und ganz einfach die Krankenkasse zu wechseln!

Sie können sich nicht ohne Versicherung wiederfinden: das Gesetz schützt Sie

Ganz wichtig: bei der Grundversicherung riskieren Sie nicht, plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen, selbst wenn Sie Ihrer alte Kasse kündigen, bevor Sie einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Kein Versicherer darf Sie nämlich abzuweisen: weder derjenige, bei dem Sie Ihre neue Versicherung abschliessen möchten noch Ihr alter Versicherer, falls Sie Ihre Meinung ändern sollten und wieder zu ihm zurückkehren möchten. Die Versicherer sind in der Tat verpflichtet, jeden Antragsteller in die Grundversicherung aufzunehmen.

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