Gleiche Deckung, unterschiedliche Preise: warum vergleichen?
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Krankenkassen identisch. Was sich unterscheidet, ist nicht der Inhalt der Deckungen, sondern die wahrgenommene Qualität der Serviceleistungen: Schnelligkeit der Erstattungen, Verfügbarkeit des Kundendienstes, Klarheit der Informationen usw.
Mit dem neutralen und transparenten Tool für einen Prämienvergleich, das wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen, können Sie die Prämien der Krankenkassen für die verschiedenen Versicherungsmodelle einsehen.
Erhalten Sie schnell eine Offerte, auch wenn die Nachfrage hoch ist
Bei einem Wechsel der Krankenversicherung kann es zu einer Überlastung der Versicherer kommen, was die Kontaktaufnahme erschwert. Um Ihnen das Verfahren zu vereinfachen, leitet bonus.ch Ihre Anfrage über seinen Online-Vergleich direkt weiter. Wenn der Versicherer Partner ist, erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine unverbindliche Offerte per E-Mail. Anschliessend wird Ihnen eine Nachverfolgung angeboten, um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten.
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Die Kündigungsfristen für den Wechsel der Krankenkasse einhalten
Um Ihre Grundversicherung zu kündigen, sollten Sie Ihr Schreiben vor dem 30. November per Einschreiben versenden. Der Versicherer muss Ihren Antrag bis zu diesem Datum erhalten haben. Bei Zahlungsverzug Ihrer Versicherungsprämien kann die Kündigung abgelehnt werden.
Seine Meinung oder den Versicherer ohne Risiko wechseln
Auch wenn Sie noch keinen neuen Versicherer gefunden haben, können Sie fristgerecht kündigen. Sie können bis zum 31. Dezember eine neue Kasse wählen, ohne dass Ihnen eine Deckungslücke entsteht: Die Grundversicherung ist obligatorisch und die Kassen müssen Sie aufnehmen. Ohne neue Versicherung bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert.
Grund- und Zusatzversicherungen: Verwechseln Sie nicht die Kündigungsregeln
Warten Sie vor einem Wechsel der Zusatzversicherung immer die Beitrittsbestätigung des neuen Versicherers ab. Im Gegensatz zur Grundversicherung kann dieser Ihren Antrag ablehnen oder gesundheitliche Vorbehalte geltend machen. Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen variieren je nach Krankenkasse. Es ist daher unerlässlich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherungspolice zu konsultieren.
Wichtig: Sie können Ihre Zusatzversicherung bei einem Versicherer behalten und nur die Grundversicherung wechseln.
Kein medizinischer Fragebogen für die Grundversicherung
Wenn Sie nur die Grundversicherung wechseln, dürfen keine medizinischen Angaben von Ihnen verlangt werden. Sie müssen weder Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand noch zu einer allfälligen IV-Rente oder anderen Versicherungen machen. Die Krankenkasse muss Sie gemäss Gesetz ohne Vorbehalte aufnehmen.
Die Krankenversicherung ohne Angst vor Ablehnung wechseln
Im Rahmen der Grundversicherung ist von Seite der Versicherer keine Auswahl möglich. Unabhängig von Ihrer Altersklasse oder Ihrem Gesundheitszustand ist der Versicherer verpflichtet, Sie aufzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung garantiert Ihnen die freie Wahl Ihrer Krankenkasse, ohne dass Sie bei einem Wechsel eine Ablehnung befürchten müssen.
Den Versicherungswechsel validieren: Beachten Sie die Fristen
Vergewissern Sie sich, dass Ihr neuer Krankenversicherungsvertrag vor Jahresende bestätigt wurde. Im Zweifelsfall oder bei Nicht-Erhalt einer Antwort warten Sie nicht bis zum letzten Moment: Senden Sie Ihren unterschriebenen Versicherungsantrag vor dem 31. Dezember ab. So vermeiden Sie eine Unterbrechung der Deckungen.
Die Krankenkasse wechseln: Eine genaue Nachverfolgung ist unerlässlich
Überlassen Sie bei einem Krankenkassenwechsel nichts dem Zufall. Angesichts der Überlastung der Versicherer und daraus resultierender möglicher Versäumnisse ist es wichtig, den Eingang Ihrer Offertenanfragen und die Bestätigung Ihrer Aufnahme zu überprüfen. Wenn Sie einen Vermittler einschalten, stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen rechtzeitig erstellt und unterzeichnet sind. Wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an den Versicherer.