Wann kann man die Krankenkasse wechseln?

Wann kann man die Krankenkasse wechseln? Wichtige Termine und unsere Tipps für einen einfachen und schnellen Wechsel der Krankenversicherung.

Wann kann man seine Krankenkasse wechseln?

Man kann sich die Frage, wann man die Krankenkasse wechseln kann, aus verschiedenen Gründen stellen. Welche Daten sind wichtig, wenn man die Krankenkasse wechseln möchte? Wie bereitet man sich auf einen Krankenkassenwechsel vor und welche Krankenkasse soll man wählen?

Grundkrankenversicherung: die Schlüsseldaten um zu erfahren, wann man die Krankenkasse wechseln kann:

  1. Das Datum der offiziellen Ankündigung der Krankenversicherungsprämien durch das BAG: Ende September
  2. In den meisten Fällen kommunizieren die Krankenkassen die neuen Prämien Ende Oktober
  3. Kündigungsfrist: 30. November (oder der 31. März für die Grundkrankenversicherungen ohne alternative Modelle, mit ordentlicher Franchise)
  4. Die Kündigungen der Zusatzversicherung fallen unter andere Kündigungsfristen, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags ersichtlich sind
  5. Die Beitrittsfrist für einen neuen Versicherer: 31. Dezember für ein Inkrafttreten am 1. Januar

Wie wechselt man die Krankenkasse?

Die Krankenkasse zu wechseln bedarf einer Vorbereitung. Wir raten Ihnen also, nicht bis zum letzten Moment zu warten, um die Krankenkasse zu finden, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Mit Hilfe eines Prämienvergleichs die Krankenkassen vergleichen
  2. Gratis und unverbindlich Krankenkassenofferten anfordern
  3. Die erhaltenen Offerten analysieren, eine Wahl treffen und die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenkasse vornehmen.

Gut über einen Krankenkassenwechsel informiert, können Sie vergleichen und die Krankenkasse wechseln, um von reduzierten Krankenkassenprämien zu profitieren.

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Häufige Fragen über Krankenversicherungen

Für einen wirksamen Versicherungsbeitritt zum 1. Januar muss der Antrag spätestens am 31. Dezember des Vorjahres beim neuen Versicherer eingehen. Beispiel für dieses Jahr: Ihr Antrag muss bis zum 31. Dezember 2026 bei der Versicherung eingegangen sein, damit der Versicherungsbeitritt zum 1. Januar 2027 wirksam wird. Bei einem Wechsel des Versicherers vergessen Sie bitte nicht, Ihre Kündigung bis zum 30. November (Datum des Eingangs beim Versicherer) einzureichen.

Für einen Krankenkassenwechsel zum nächsten Jahr beträgt die Frist einen Monat. Das bedeutet, dass Ihre Kündigungsanfrage spätestens am 30. November (Eingangsdatum beim Versicherer) bei Ihrer Krankenkasse eingehen muss.

Bei der Einreise in die Schweiz oder bei der Geburt eines Kindes ist der Beitritt zu einer Krankenkasse innerhalb von drei Monaten obligatorisch.

Der 30. November ist der gesetzlich festgelegte Termin (KVG) für die Kündigung der Grundversicherung. Er garantiert den Krankenkassen die notwendige Zeit, um die Wechsel zu organisieren, und ermöglicht den Versicherten, ihre Prämien nach der offiziellen Bekanntgabe Ende September zu vergleichen. Die Versicherer teilen ihren Versicherten die neuen Prämien für das folgende Jahr im Laufe des Oktobers oder Anfang November mit.

Die Versicherer geben die neuen Prämien im Herbst (im Laufe des Oktobers oder Anfang November) bekannt. Sie gelten ab dem 1. Januar des folgenden Jahres. Die Versicherten haben dann einen Monat oder etwas mehr Zeit, um die Krankenkassen zu vergleichen, Offerten einzuholen und die Kasse zu wechseln, um ihre Kosten zu senken, wenn die Krankenkassenprämien erhöht werden. Das wichtige Datum für einen Wechsel des Versicherers: Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November (Eingangsdatum beim Versicherer) eingegangen sein.

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