Sie finden untenstehend die Daten und Informationen bezüglich der Kündigungsfristen, um die Krankenkasse zu wechseln:
Die Kündigungsfristen seiner Krankenkasse
Jedes Jahr werden Ende September die Prämien für das Folgejahr veröffentlicht. Wenn Sie die Krankenkasse für die Grundkrankenversicherung wechseln möchten (mit Wirkung vom 1. Januar des Folgejahrs an), können Sie Ihre Versicherungspolice in Form eines per Einschreiben verschickten Kündigungsschreibens kündigen. Der Kündigungsantrag muss spätestens am 30. November (oder am letzten Werktag im November) Ihren Versicherer erreicht haben. Warten Sie aber nicht bis zum letzten Moment, um Ihr Kündigungsschreiben abzuschicken, denn es ist das Erhaltsdatum beim Versicherer, das massgeblich ist, nicht das Datum des Poststempels.
Es ist auch möglich, seine Grundkrankenversicherung für den 30. Juni zu kündigen kündigen (nur für Policen mit einem traditionellen Modell und einer ordentlichen Franchise). In diesem Fall muss das Kündigungsschreiben den Versicherer spätestens am 31. März erreicht haben.
Die Kündigung Ihrer Grundkrankenkasse annulliert nicht automatisch Ihre Zusatzversicherung, aber manche Rabatte können wegfallen. Die Kündigungsfristen für die Zusatzversicherung werden in den Allgemeinen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags festgelegt.
Hinweis: wenn die Prämien der Grundversicherung im Laufe des Jahres erhöht werden, sind Sie ebenfalls berechtigt, Ihren Vertrag gemäss den festgelegten Fristen zu kündigen.
Sind Sie jetzt besser darüber informiert, wie man seine Krankenkasse kündigt? Profitieren Sie von der Gelegenheit, um die Krankenkassenprämien zu vergleichen und unverbindliche Offerten einzuholen.