Wann kann man seine Krankenkasse in der Schweiz kündigen?

Wollen Sie Ihre Krankenversicherung wechseln? Hier finden Sie die Fristen und unsere Tipps, um Ihre Krankenkasse ganz einfach zu kündigen.

Wann kann man seine Krankenkasse kündigen?

Sie finden untenstehend die Daten und Informationen bezüglich der Kündigungsfristen, um die Krankenkasse zu wechseln:

Die Kündigungsfristen seiner Krankenkasse

Jedes Jahr werden Ende September die Prämien für das Folgejahr veröffentlicht. Wenn Sie die Krankenkasse für die Grundkrankenversicherung wechseln möchten (mit Wirkung vom 1. Januar des Folgejahrs an), können Sie Ihre Versicherungspolice in Form eines per Einschreiben verschickten Kündigungsschreibens kündigen. Der Kündigungsantrag muss spätestens am 30. November (oder am letzten Werktag im November) Ihren Versicherer erreicht haben. Warten Sie aber nicht bis zum letzten Moment, um Ihr Kündigungsschreiben abzuschicken, denn es ist das Erhaltsdatum beim Versicherer, das massgeblich ist, nicht das Datum des Poststempels.

Es ist auch möglich, seine Grundkrankenversicherung für den 30. Juni zu kündigen kündigen (nur für Policen mit einem traditionellen Modell und einer ordentlichen Franchise). In diesem Fall muss das Kündigungsschreiben den Versicherer spätestens am 31. März erreicht haben.

Die Kündigung Ihrer Grundkrankenkasse annulliert nicht automatisch Ihre Zusatzversicherung, aber manche Rabatte können wegfallen. Die Kündigungsfristen für die Zusatzversicherung werden in den Allgemeinen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags festgelegt.

Gut zu wissen: Bei einer Erhöhung der Grundprämie haben Sie das Recht, Ihre Versicherung unter Einhaltung der in Ihrer Versicherungspolice festgelegten Fristen zu kündigen.

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Häufige Fragen zur Kündigung seiner Krankenkasse

In der Schweiz ist die Kündigung der Grundversicherung (KVG) jedes Jahr möglich, sofern die Krankenkasse Ihren Antrag bis zum 30. November erhält. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kündigung zum 30. Juni möglich.

Jede Versicherungsgesellschaft kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens (LCA) die Vertragsdauer und ihre eigenen Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen frei festlegen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Versicherungspolice zu konsultieren oder sich an Ihren Versicherer zu wenden.

Generell ist ein Versicherungswechsel bei Zahlungsrückständen (Prämien, Selbstbehalte, Betreibungskosten usw.) nicht möglich. Um die Krankenkasse frei wechseln zu können, muss der Versicherte zum Zeitpunkt des Versicherungsablaufs alle Zahlungen geleistet haben.

Ja, die Zusatzversicherung und die Grundversicherung sind zwei separate Verträge. Es ist daher möglich, den einen zu kündigen, ohne den anderen zu kündigen.

Ja, ein Wechsel der Grundversicherung ist auch bei Krankheit möglich. Sie müssen jedoch die in Ihrer Versicherungspolice festgelegten Fristen einhalten.

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