Prämieneinsparung: Bis zu 15 %.
Bei diesem Modell müssen die Versicherten sich vor dem ersten Arztbesuch immer an eine telefonische, medizinische Beratungsstelle wenden. Dort erteilen medizinische Fachpersonen Auskünfte, geben Verhaltensempfehlungen ab und leiten die Patienten an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter.
Durch die vorherige telefonische Beratung werden Kosten eingespart.
Wenn ein Versicherter ohne vorherige Erlaubnis des medizinischen Beratungszentrums einen Arzt aufsucht, sehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verschiedene Vorgehen vor. Diese reichen von Kostenübernahme bis zu Rückstufung in die traditionelle Grundversicherung (Ausschluss aus dem Modell Telmed).
Die Pflicht der Kontaktaufnahme vor einem Arztbesuch enfällt in folgenden Fällen:
- Notfälle
- jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
- Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt (teilweise nur für Kinder)
- andere Leistungen (unterschiedlich je nach Krankenkasse)
Die medizinischen Beratungszentren sind in der Regel keine Einheiten der Versicherer.
Eventuelle Sanktionen im Falle von Missbrauch
Der Begriff "Missbrauch" bedeutet die Nichteinhaltung der Bedingungen des Alternativ-Modells.
Bitte informieren Sie sich vor dem Abschluss eines Vertrages für ein Alternativ-Modell bei Ihrem Versicherer über die eventuellen Sanktionen im Falle eines Missbrauches. Diese können bis zur gesamten Kostenübernahme durch den Versicherten gehen.