Krankenkassen in der Schweiz: Informationen, Liste & Vergleich

Alle Krankenkassen im Vergleich: wichtige Informationen, Kundenzufriedenheit, Krankenkassenprämien und vieles mehr

Informationen

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Liste der Partner-Krankenkassen

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Liste der Partner-Krankenkassen

CSS

5.2

6002 - Luzern
KPT

5.1

3001 - Bern
Sanitas

5.2

8021 - Zürich
sodalis

n.v.

3930 - Visp

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Kurzübersicht der Krankenkassenprämien

Wettbewerbsfähigkeit einer Prämie mit Durchschnitt Schweiz vergleichen

Prämien pro Versicherungsgruppe

Liste aller anderen Krankenkassen

Agrisano

5.2

5201 - Brugg AG
AMB

n.v.

1934 - Le Châble
Aquilana

n.v.

5401 - Baden
Assura

4.9

1009 - Pully
Atupri

5.2

3001 - Bern
Avenir (GM)

5.0

Groupe Mutuel
1919 - Martigny
Birchmeier KK

n.v.

5444 - Künten
Concordia

5.2

6002 - Luzern
EGK-Gesundheitskasse

n.v.

4242 - Laufen
Einsiedler KK

n.v.

8840 - Einsiedeln
GALENOS

5.3

Visana Gruppe
8021 - Zürich
Glarner Krankenversicherung

n.v.

8762 - Schwanden
Helsana

5.3

8081 - Zürich
KLuG

n.v.

6300 - Zug
Lumneziana

n.v.

7144 - Vella
Luzerner Hint. KK

n.v.

6144 - Zell
Mutuel Ass. (GM)

5.0

Groupe Mutuel
1920 - Martigny
OEKK

5.2

7302 - Landquart
Philos (GM)

5.0

Groupe Mutuel
1919 - Martigny
rhenusana

n.v.

9435 - Heerbrugg
sana24

5.3

Visana Gruppe
3000 - Bern 15
sanavals

n.v.

7132 - Vals
SLKK

n.v.

8050 - Zürich
Steffisburg KK

n.v.

3612 - Steffisburg
Sumiswalder KK

n.v.

3454 - Sumiswald
SWICA

5.3

8401 - Winterthur
Vallée Entremont CM

n.v.

1937 - Orsières
Visana

5.3

3000 - Bern 15
Visperterminen KK

n.v.

3932 - Visperterminen
Vita Surselva

n.v.

7130 - Ilanz
Vivacare

5.3

Visana Gruppe
3000 - Bern 15
Vivao Sympany

5.2

4002 - Basel
Wädenswil KK

n.v.

8820 - Wädenswil

Durchschnittsnote 5.1 die Krankenkassen in der Schweiz.

Zufriedenheitsumfrage zu Schweizer Krankenkassen

In 2025 sind die Kund.innen mit ihrer Krankenkasse insgesamt zufrieden. 4485 Teilnehmer. Durchschnittsnote 5.1 die Krankenkassen in der Schweiz.

Häufige Fragen zum Vergleich von Krankenkassenprämien

Die Grundversicherung (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegende Versorgung bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall (sofern nicht vom Arbeitgeber übernommen) und umfasst bei allen Versicherern die gleichen Leistungen. Die Zusatzversicherung ist jedoch optional und bietet zusätzliche Leistungen, die je nach Versicherer variieren und einer medizinischen Genehmigung unterliegen.

Die Zulassung durch das BAG ist Voraussetzung für das Anbieten der obligatorischen Grundversicherung. Das BAG überprüft, ob die Versicherer die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Leistungen, Solvenz und Transparenz einhalten. Nur zugelassene Krankenkassen werden in der jährlich vom BAG veröffentlichten offiziellen Liste aufgeführt. Diese Anerkennung gilt jedoch nicht für Zusatzversicherungen, die der Aufsicht der FINMA unterliegen.

In der Schweiz gibt es mehr als 30 Krankenkassen, die auf nationaler oder kantonaler Ebene tätig sind. Die offizielle Liste der zugelassenen Versicherer wird jedes Jahr vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht.

Dieser Unterschied lässt sich durch mehrere Faktoren erklären: die individuelle Preisstrategie jedes Versicherers, seine interne Kostenstruktur, die Zusammensetzung seines Versichertenportfolios (Altersgruppe, Gesundheitszustand, Wohnort) sowie seine Effizienz in der Verwaltung. Auch der Wohnkanton und die Wohnregion spielen eine wichtige Rolle, da die Gesundheitskosten dort variieren.

Nein, für die Grundversicherung kann keine Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand oder der Häufigkeit, mit der Sie den Versicherer wechseln. Die Zusatzversicherung unterliegt hingegen nicht dieser Versicherungspflicht. Der Versicherer kann einen Antrag annehmen oder ablehnen, oft auf der Grundlage eines Gesundheitsfragebogens.

Feedback

Ich war überrascht, wie schnell die Offerte bei mir eintraf. Die Anfrage für eine andere Krankenkasse ist sehr einfach und verständlich in der Ausführung.