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Die Krankenversicherer sind dazu verpflichtet, Reserven zu bilden, damit ihre Solidität langfristig garantiert ist. Diese finanzielle Garantie ist unumgänglich.Bis 2011 mussten die Reserven mindestens 10% des Volumens der zu erhaltenden Prämien für Krankenkassen mit mehr als 150'000 Versicherten, 15% für diejenigen mit 50'000 bis 150'000 Versicherten und 20% für die Krankenkassen mit weniger als 50'000 Versicherten betragen. Seit Anfang 2012 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein neues, sehr ausgefeiltes System für die Festlegung des Reservesatzniveaus der Krankenkassen eingerichtet, das von einem Laien nur schwer durchschaubar ist. Aber der Prozentsatz, der die Reserven im Bezug zu den Prämien angibt, bleibt nach wie vor ein guter Indikator, welcher weiterhin von bonus.ch benutzt wird.Die Höhe der Reserven ist ein wichtiger Faktor bei der Festlegung der Prämien jeder Krankenkasse, und zwar pro Kanton. Die Reserven haben also einen eindeutigen Einfluss auf die Höhe der Prämien.
Reserven für CSS - Reservesatz: Rating 1 / 4
"Wenn ich zu einer neuen Krankenkasse wechsle, wie kann ich wissen, ob diese auch im nächsten Jahr die Höhe ihrer Prämien unter Kontrolle hat?"
Eine Krankenkasse, deren Reservesatz nur knapp über dem gesetzlichen Mindestbetrag liegt, hat einen geringen Handlungsspielraum für den Ausgleich einer Prämienerhöhung. Die Versicherungsnehmer können so bei der Wahl einer neuen Krankenkasse ebenfalls diesen Indikator als Entscheidungshilfe nutzen.
Die Anzeige basiert auf der Abweichung des Reservesatzes vom gesetzlichen Mindestsatz. Werteskala für die 4 Angaben (Unterschied : <0%, 0% - 5%, 5% - 10%, mehr als 10%). Beispiel: Eine Krankenkasse hat einen Reservesatz von 12.6%, der gesetzlich vorgeschriebene Mindestsatz ist 10% = Unterschied der Prozentzahl +2.6%, angezeigte Angabe.n.v.=nicht vorhanden
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