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Die Sistierung der Versicherungspflicht beginnt am ersten Tag, an dem der Versicherungsnehmer gemäss dem MVG versichert ist.Der Versicherte ist von der Zahlung der Krankenversicherungsprämien befreit, sobald er in die Militärversicherung aufgenommen wurde. Er muss seinen Versicherer mindesten acht Wochen vor diesem Zeitpunkt darüber informieren.
Wenn Sie sich für ein Krankenkassenmodell entscheiden, das Ihren entspricht, können Sie sparen. Ein Krankenkassenvergleich ist ganz einfach!
Konsultieren Sie unseren Leitfaden der Krankenversicherung und finden Sie alle Tipps zum Thema Krankenversicherung.
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