2. Säule und Kapitalbezug BVG

Information über den Kapitalbezug Ihres BVG Guthabens (2. Säule), um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren.

2. Säule und Kapitalbezug BVG

Um ein Hypothekardarlehen zu erhalten, braucht man 20% Eigenkapital, das aus verschiedenen Quellen kommen kann. Dazu zählen Sparkonten, aber man kann sich auch aus dem Guthaben der 2. Säule bedienen. Den Betrag, der für diesen Zweck zur Verfügung steht, findet man auf der Jahresaufstellung. Doch um Geld aus dem Fond der beruflichen Vorsorge für das Eigenkapital einer Hypothek zu erhalten, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel das Einverständnis des Ehepartners oder ein Mindestbetrag von CHF 20'000.- . Ausserdem kann man nur alle 5 Jahre Geld von dem 2. Säule-Konto abheben.

Doch für die 20% der Kaufsumme, über die man verfügen muss, müssen 10% aus Liquiditäten stammen. Sie können Ihre 2. Säule also nur für einen Höchstbetrag von 10% einsetzten.

Profitieren Sie von unserem Hypothekenrechner, um Ihre Situation zu kennen und Ihre Chancen zu verbessern, ein Darlehen mit oder ohne Ihrer 2. Säule zu erhalten. Dank unserem Online-Modul erfahren Sie Ihre Tragbarkeit und die jährlichen Kosten, die Sie erwarten. Wenn Sie Ihre Finanzdaten eingeben, kann Ihnen der Simulator ein realitätsnäheres Ergebnis liefern.

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