Wohneigentum

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Wohneigentum

Der Wohnsitz (Stockwerkeigentum, Liegenschaft im Allein-oder Miteigentum, selbstständiges und dauerhaftes Wohnrecht) des Versicherungsnehmers wird als Wohneigentum bezeichnet. Wohneigentümer müssen neben der Hausratversicherung eine Gebäudeversicherung abschliessen.

Zur Erinnerung:die Hausratversicherung deckt Schadensfälle innerhalb Ihrer Unterkunft, während die Gebäudeversicherung für alle Schadensfälle aufkommt, welche die Aussenseite des Gebäudes oder die anschliessenden Bereichen betreffen.

In den meisten Schweizer Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Ausserdem ist man als Eigentümer verpflichtet, seine Immobilien gegen Brandrisiken zu versichern.

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