Verschuldenshaftung

Alles was Sie über die Verschuldenshaftung wissen möchten

Verschuldenshaftung

Die Verschuldungshaftung kommt zum Tragen, wenn die vier folgenden Bedingungen gegeben sind: Schaden, Widerrechtlichkeit, Verschulden und ein Kausalzusammenhang zwischen der Ursache und dem Schaden. In der Tat ist nämlich jede Person, die einer anderen fahrlässig oder absichtlich Schaden zufügt, verpflichtet, ihr Schadenersatz zu zahlen.

Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit. Das betrifft jede Person, die einen Schaden verschuldet hat. Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Versicherungsnehmer Schadensersatz leisten und die Haftung bleibt unberührt. Wird die Fahrlässigkeit als grob eingestuft, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen und Rückgriff auf die fahrlässige Person nehmen, um von ihr die teilweise oder vollständige Rückerstattung aller durch den Schadensfall verursachten Kosten zu fordern und die Prämie zu erhöhen.

Um eine Prämienerhöhung im Falle einer Verschuldungshaftung zu vermeiden, können Sie ein Zusatzversicherung zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abschliessen.

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