Die Hausratversicherung deckt Einbruchsrisiken. Die Diebstahlversicherung deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, oft auch Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl. Wer einer Person eine ihr gehörende Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht gemäss dem Gesetz Diebstahl.
Werden Gebäudeteile bei einem Einbruchdiebstahl beschädigt, sind diese in der Regel ebenfalls durch die Diebstahlversicherung versichert. Für indirekte Schäden ist die Vandalismus-Versicherung zuständig.
Im Allgemeinen werden gestohlene oder zerstörte Gegenstände zu ihrem Neuwert versichert. Wenn Bargeld oder Kreditkarten gestohlen wurden, erstattet sie die Hausratversicherung bis zu der in der Versicherungspolice festgesetzten Höhe.
Einfache Diebstähle ausser Haus wie Diebstähle von Velos oder Ski- und Snowboardausrüstungen sind nicht immer in der Versicherungspolice eingeschlossen, doch sie können gedeckt werden, wenn man zusätzliche Optionen zur Deckung durch die Hausratversicherung wählt.
Möchten Sie sich auch gegen Diebstahl versichern, konsultieren Sie am besten den Vergleich der Hausrat- und Haftpflichtversicherungen und vergleichen Sie die Prämien, um die für Sie vorteilhafteste Versicherung zu finden.