Die Glasbruchversicherung kann in der Hausratversicherung enthalten sein. Man kann sie aber auch zur Ergänzung einer Gebäudeversicherung abschliessen.
Im Allgemeinen deckt die Glasbruchversicherung den Glasbruch der Einrichtung einer Wohnung, eines Hauses oder eines Büros und/oder die Gebäudeverglasung.
Glasbruch betrifft die Schäden an Glas sowie Spiegeln oder glasähnliche Materialien, die statt Glas verwendet werden. Die Schäden dürfen nicht oberflächlich sein, sondern müssen die Struktur betreffen.
Folgende Elemente gehören zu einer Gebäudeverglasung: Fenster, Isolierverglasung, Glasbausteine und Glastüren. WC's werden ebenfalls durch die Gebäudeverglasungsversicherung gedeckt.
Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie die Gebäudeverglasung nicht versichern. Falls Sie aber Eigentümer sind, sollten Sie eine Gebäudeverglasungsversicherung abschliessen, um die Verglasung des Gebäudes zu schützen.
Wenn Sie sich Glasbruch und/oder Gebäudeverglasung versichern möchten, konsultieren Sie den Vergleich der Hausrat- und Haftpflichtversicherungen und finden Sie ein Angebot, das Ihnen zusagt.