Auto- und Motorradversicherung
Auto: Versicherung und Finanzierung
Auto
Hausrat und Privathaftpflicht
Krankenversicherung
Vorsorge / Lebensversicherung
Andere Versicherungen
Alle Versicherungen
Hypotheken
Kredit & Leasing
Kreditkarte
Trading und Geldanlagen
Bankkonten
Alles für Ihre Finanzen
Telekom
Leitfäden & glossare
Rechner
Mehr
Sprache
Derjenige, der wissentlich unvollständige oder falsche Angaben über eine versicherte Sache macht, verletzt die Anzeigepflicht. Bei einem Schadensfall ist die Versicherung berechtigt, die Deckung des Schadensfalls (Erstattung) ganz oder teilweise zu verweigern.
Die Anzeigepflichtverletzung wird als Versicherungsbetrug angesehen. Zur Erinnerung: betrügerische Handlungen sind strafbar. Die Sanktionen können bis zu zwei Jahren Gefängnis oder mehr betragen.
Um zu verhindern, dass Ihre Versicherung Verdacht auf eine Anzeigepflichtverletzung schöpft, die dazu führen könnte, dass Ihr Schaden nicht erstattet wird, sollten Sie:
Alle Informationen über Hausrat- und Haftpflichtversicherungen sind in unserer Rubrik Versicherung einsehbar. Zögern Sie nicht, sie zu konsultieren und eine Offerte für eine Hausratversicherung einzuholen. Sie werden die ideale Lösung für Ihre Bedürfnisse finden!
Finden Sie jetzt die Prämie der privaten Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Glossar
Unser Glossar hilft Ihnen, die Welt der Schweizer Hausrat-und Haftpflichtversicherungen besser zu verstehen.
Zurück zum Hausrat-und Haftpflichtversicherung-Glossar
Bleiben Sie informiert
Erhalten Sie noch mehr Ratschläge und Tipps im Bereich Hausrat-und Haftpflichtversicherungen.
Melden Sie sich an, um unsere Artikel direkt in Ihrem E-Mail-Postfach zu erhalten.
Finden Sie jetzt die für Sie günstigste Prämie für eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung! Sparen Sie! Vergleich der Prämien für eine Hausratversicherung