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Seit 2005 ist das Ausbildungssystem für Neulenker, "Zweiphasenausbildung" genannt, in Kraft. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält der Neulenker einen Führerschein für drei Jahre auf Probe. Weiterhin verpflichtet er sich, zwei zusätzliche Ausbildungstage zu absolvieren. Ziel ist es, den Fahrer für gefährliche Situationen zu sensibilisieren und ein Fahrverhalten zu fördern, das die anderen Verkehrsteilnehmer und die Umwelt respektiert.
Während der Probezeit darf der Neulenker keinen schwerwiegenden Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung begehen, das einen Führerscheinentzug zur Folge hätte. Bei einem Verstoss kann die Probezeit eventuell verlängert werden.
Führerscheinentzug
Am Ende der Probezeit kann der Neulenker einen unbefristeten Führerschein beantragen. Aber wenn er die obligatorischen Ausbildungstage nicht absolviert oder den unbefristeten Führerschein nicht fristgerecht beantragt hat, muss er wieder von neuem anfangen: theoretische und praktische Prüfung, neue Probezeit.
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Abgesendet von: Rex