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Die Deckung von Schäden durch Vandalenakte oder böswilliger Beschädigung erfolgt durch die Teilkaskoversicherung.
Die Schäden müssen so schnell wie möglich der Polizei gemeldet werden, um für Ihre Erstattung einen Polizeibericht für Ihre Versicherung zu erhalten.
Im Allgemeinen deckt diese Versicherung folgende Schäden:
Das Spektrum der Vandalenakte, die von Ihrer Autoversicherung gedeckt sind, wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags aufgeführt.
Von einer Drittperson verursachte Kratzer auf der Karosserie können auch von der Vollkasko oder Parkschadenversicherung übernommen werden, unter Vorbehalt eines Selbstbehalts oder eines eventuellen Malus.
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