3. Teilbarkeit der Prämie

Im Falle einer Kündigung, muss Ihnen der Versicherer die zu viel gezahlte Prämie zurückerstatten!

Teilbarkeit der Prämie

Das neue, in 2006 in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz (VVG) führte eine wichtige Neuerung für die Autofahrer ein: die Teilbarkeit der Prämie. Um was handelt es sich hier? Das VVG bestimmt, dass die Prämie bei Kündigung des Vertrags oder wenn er vor seiner Fälligkeit beendet wird, nur bis zum Vertragsende geschuldet wird. Wenn Sie also Ihr Fahrzeug wechseln und beschliessen, auch die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, muss Ihnen Ihre alte Versicherung den nicht gebrauchten Teil Ihrer Prämie zurückerstatten.

Die Teilbarkeit der Prämie wird auch in anderen Situationen angewendet, wenn der Vertrag vor Fälligkeit beendet wird: z.B. bei der Hinterlegung der Kontrollschilder, beim Ableben des Fahrzeughalters oder bei Zerstörung des Fahrzeugs (Totalschaden). Allerdings gibt es eine Ausnahme: wenn Sie den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen und diese Kündigung im gleichen Jahr stattfindet, indem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, bleibt dem Versicherer der Anspruch auf die Prämie für die laufende Versicherungsperiode gewahrt. Diese Bestimmung kommt auch zur Anwendung, wenn das Fahrzeug im ersten Versicherungsjahr zerstört wird.

Jetzt Autoversicherungsprämien vergleichen!

Vergleich der Autoversicherungsprämien

Sie möchten Ihre Autoversicherung wechseln? Autoversicherungsprämien vergleichen, Fahrzeugversicherung wechseln und Prämien sparen!

Alles zum Thema Autoversicherungen in 28 Punkten

Werbung

Feedback

 

Guter und einfacher Vergleich der aufgeführten Versicherungen.

Abgesendet von: Jörg

Unsere Mission: Ihnen beim Sparen zu helfen

Konsumenten Informationen

Verpassen Sie keine Gelegenheit, Geld zu sparen. Erhalten Sie unsere Vergleiche, Ratschläge und Tipps in den Bereichen Versicherung, Finanzen, Konsumgüter und vieles mehr...

Treten Sie unserer Community bei

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, finden Sie alle Ratschläge und Tipps zum Sparen auf:

bonus.ch auf Facebook @bonusNewsFR auf Twitter bonus.ch youtube Beiträge mit RSS-Feed abonnieren

bonus.ch war Ihnen von Nutzen? Empfehlen Sie die Webseite einem Freund

Wissenswertes über bonus.ch

Wer ist bonus.ch? Wie funktionieren die Vergleiche? Presseanfragen, Partnerschaften, Werbung...

Alle Informationen über bonus.ch

© 2004-2025 copyright bonus.ch SA  -  Sitemap