9. Seniorenlenker

Spezialkonditionen für Seniorenlenker

Spezialkonditionen für Seniorenlenker

Seniorenlenker sind einer Spezialregelung unterworfen: ab 70 Jahre müssen sie sich nämlich alle zwei Jahre einer ärztlichen Kontrolle unterziehen. Ziel ist es, nicht nur das Sehvermögen des Fahrers zu kontrollieren, sondern seine allgemeine Fähigkeit, ein Fahrzeug zu lenken. Bei einem negativen ärztlichen Bescheid wird der Führerschein - meistens endgültig - eingezogen.

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Ich war überrascht, wie schnell die Offerte bei mir eintraf. Die Anfrage für eine andere Krankenkasse ist sehr einfach und verständlich in der Ausführung.

Abgesendet von: Bischoff

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