Seniorenlenker

Spezialkonditionen für Seniorenlenker

9. Seniorenlenker

Spezialkonditionen für Seniorenlenker

Seniorenlenker sind einer Spezialregelung unterworfen: ab 70 Jahre müssen sie sich nämlich alle zwei Jahre einer ärztlichen Kontrolle unterziehen. Ziel ist es, nicht nur das Sehvermögen des Fahrers zu kontrollieren, sondern seine allgemeine Fähigkeit, ein Fahrzeug zu lenken. Bei einem negativen ärztlichen Bescheid wird der Führerschein - meistens endgültig - eingezogen.

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