Ein Schaden muss immer sofort der Versicherungsgesellschaft per Telefon, Post oder via Internet gemeldet werden, aber spätestens innert der in Ihrem Vertrag vorgesehenen Frist.
In den meisten Fällen haben Sie die Möglichkeit, online eine Schadensmeldung zu machen oder online ein Formular herunterzuladen, das Sie ausfüllen, unterschreiben und dann per Post oder E-Mail an Ihren Versicherer schicken müssen.
Nach einem Schaden (Teil- oder Totalschaden), der zu einer Kostenerstattung der Versicherung geführt hat, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer kann spätestens 14 Tage, nachdem er von der Entschädigung des Versicherers in Kenntnis gesetzt wurde, den Vertrag kündigen. Der Versicherer kann spätestens bei Auszahlung der Erstattung kündigen.
Alle Informationen, wie man ganz einfach seine Versicherung wechseln kann, finden Sie zusammen mit den Modalitäten und Kündigungsfristen in unserer Rubrik Wechseln Sie ganz einfach die Autoversicherung.
Konsultieren Sie auch die Kontaktdaten der Versicherer, die Prämienentwicklung und die Zufriedenheitsnoten der Autoversicherungen über unser Verzeichnis der Versicherer.
Suchen Sie eine Autoversicherung, die Ihrem Budget entspricht? Vergleichen Sie hier die Autoversicherungen!