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Bei persönlichen Effekten oder "mitgeführten Sachen" handelt es sich um Effekten oder Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden oder die der Lenker auf sich trägt, wenn der Schadensfall am Fahrzeug eintritt.
Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung oder Zerstörung der persönlichen Effekten. Achtung, diese Versicherung deckt nicht alle Schäden!
Die persönlichen Effekte sind im Allgemeinen in den folgenden Fällen gedeckt:
Schäden an folgenden Gegenständen sind im Allgemeinen nicht versichert:
Die von Ihrem Versicherer festgelegten Leistungen, erstatteten Höchstbeträge und Einschränkungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Vergleichen Sie schnell die Angebote und Leistungen der verschiedenen Versicherer mit Hilfe unseres Autoversicherungsvergleichs.
Hinweis: Einfacher Diebstahl ohne Beraubung wird im Prinzip von Ihrer Hausratversicherung gedeckt. Entdecken Sie auch die verschiedenen Leistungen der Hausratversicherungen.
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Unser Glossar hilft Ihnen, die Welt der Schweizer Autoversicherungen besser zu verstehen.
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