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Ein geleastes Auto gehört nicht seinem Halter, sondern der Leasinggesellschaft. Letztere fordert eine Vollkaskoversicherung für ihr Auto, um, falls das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird, entschädigt werden zu können. Der Versicherungsvertrag muss mindestens die Risiken Haftpflicht, Teilkasko und Kollisionskasko decken.
LeasingHaftpflichtversicherungTeilkaskoKollisionskasko
Die Situation ist eine andere, wenn das Fahrzeug mittels eines Privatkredits finanziert wird. In diesem Fall ist nämlich der Fahrzeughalter gleichzeitig Fahrzeugbesitzer und der Gesetzgeber fordert nur eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Doch Achtung, wenn es um die finanziellen Folgen im Falle eines Diebstahls oder eines schweren Unfalls geht: ohne Kaskoversicherung muss man die Monatsraten des Kredits auch dann weiterhin zahlen, wenn das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung steht!
Privatkredit
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Abgesendet von: Rolf F.