Vorzeitige Kündigung der Autoversicherung
Nützliche Informationen zur vorzeitigen Kündigung
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Ausser der unter Punkt 1 beschriebenen "normalen Kündigung", erlauben die unten beschriebenen Szenarien eine "vorzeitige Kündigung".
1. Auslaufen des Versicherungsvertrages
Die Versicherung ist während des im Vertrag festgelegten Zeitraums gültig. Wird der Vertrag nicht fristgemäss zum Vertragsende gekündigt, verlängert er sich im Allgemeinen automatisch um ein weiteres Jahr. Die Details finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen, die Ihre Police begleiten.
2. Veränderung der Prämien
Der Versicherer kann sowohl die Prämien als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das kommende Jahr ändern. Ist dies der Fall, muss er den Versicherungsnehmer über die neuen Bedingungen mindesten 25 Tage vor dem Ende des Versicherungsjahres informieren. Sind Sie mit den neuen Tarifen und Konditionen nicht einverstanden, können Sie Ihren Vertrag auf das Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Bei manchen Versicherungen ist das nur möglich, wenn die Prämien erhöht werden, bei anderen auch, wenn sie sinken. Jede Anhebung des Tarifs gibt Ihnen das Recht, den Vertrag zu kündigen, auch wenn die Erhöhung nur einen Teil der vertraglichen Leistungen betrifft.
Vergleich der Autoversicherungsprämien nach Profil
3. Wechsel des Fahrzeughalters
Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters werden die in der Haftpflichtversicherung verankerten Rechte und Pflichten auf den neuen Halter übertragen. Dieser kann den Vertrag innert 14 Tagen nach der Übernahme kündigen.
Die Haftpflichtversicherung erlischt, ohne dass weitere Schritte unternommen werden müssen, wenn die neue Immatrikulationsbescheinigung auf Basis des Versicherungsbescheids einer anderen Gesellschaft ausgestellt wurde. Die Kaskoversicherung endet im Allgemeinen mit dem Wechsel des Fahrzeughalters. Bereits gezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet.
4. Wechsel des Fahrzeugs
Sie können die Autoversicherung wechseln, wenn Sie Ihr Auto gegen ein anderes austauschen. Der Fahrzeugwechsel gibt Ihnen das Recht, sich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern. Ihre Versicherungspolice läuft in diesem Fall automatisch aus und Ihr bisheriger Versicherer muss Ihnen die bereits gezahlten Prämien anteilig zurückerstatten.
5. Melden eines Schadensfalles
Nach einem Schaden (Teil- oder Totalschaden) infolge dessen Ihre Versicherung eine Zahlungen geleistet hat, kann der Vertrag jeweils von beiden Parteien gekündigt werden. Der Versicherte hat dazu 14 Tage Zeit ab dem Datum, an dem ihn seine Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass sie den Schaden übernehmen wird. Die Versicherung kann den Vertrag spätestens am Tag der Zahlung kündigen.