Schäden, die bei einer Kollision mit einem Tier auf öffentlichen Strassen verursacht werden, werden von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Wenn Sie einen Umfall mit einem Wildtier (Reh, Hirsch, Wildschwein usw.) hatten, müssen Sie das unbedingt der Polizei oder dem Wildhüter melden. Ihre Versicherung kann sich weigern, den Schaden zu erstatten, wenn Sie keinen Behördenrapport vorweisen können.
Bei Unfällen, die von Tieren verursacht wurden, die angeleint waren, wird die Verantwortung des Tierhalters gemäss der Situation bestimmt. Auch hier muss ein schriftlicher Rapport von der Polizei, dem Tierhalter oder einem Unfallzeugen verfasst werden. Wie bei einer Kollision mit einem Wildtier oder wenn der Schaden durch ein Ausweichmanöver verursacht wurde, kann es sein, dass Ihre Teilkaskoversicherung die Kosten des Schadensfalls nicht übernimmt, wenn diese Bescheinigung fehlt.
Wenn Sie Ihrer Versicherung bei einem Unfall mit einem Tier oder bei einem Ausweichmanöver keinen schriftlichen Bericht zukommen lassen, werden Sie nur - nach Abzug des Selbstbehalts - erstattet, wenn Sie Vollkasko versichert sind.
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