Versichert zu sein bedeutet nicht, dass Ihr Versicherer immer die Kosten für Schadensfälle übernimmt.
In der Tat kann Ihr Versicherer, wenn Sie die Verkehrsregeln grob verletzen oder sich sehr fahrlässig verhalten, Sie wegen Ihrer Grobfahrlässigkeit belangen und von Ihnen fordern, die im Rahmen des Schadenfalls erhaltenen Beträge zurückzuzahlen. Es handelt sich dabei um einen Regressanspruch, der den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag betreffen kann. Man spricht von Grobfahrlässigkeit, wenn Sie z. B. eine durchgehende Linie oder eine rote Ampel überfahren haben usw.
Doch manche Versicherungen bieten eine Option Grobfahrlässigkeitsschutz. Doch trotz diesem Grobfahrlässigkeitsschutz behält sich der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen das Recht vor, nicht auf sein Regressrecht zu verzichten, wenn sich der Schadensfall unter bestimmten Bedingungen abgespielt hat, z. B. wenn Sie betrunken oder fahruntüchtig waren oder extrem schnell gefahren sind.
Die Liste der Situationen, in denen Ihr Versicherer sein Regressrecht ausüben kann, finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags. Die Beträge, die Sie im Fall eines Regressanspruchs zurückzahlen müssen, werden vom Versicherer gemäss einer Tabelle berechnet, die vor allem die Schwere des Verstosses des Lenkers und seine finanzielle Situation berücksichtigt.
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