Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz begeht ein Fahrer, der die Sicherheit anderer Personen ernsthaft in Gefahr bringt oder das Risiko eingeht, die Verkehrsregeln grob zu verletzen, eine Grobfahrlässigkeit. In der Praxis deckt dieser Begriff jeden schweren Verstoss gegen die Verkehrsregeln, z.B. das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds, ein Überholvorgang, bei dem eine durchgehende Linie überfahren wird, eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wenn ein Unfall durch Grobfahrlässigkeit verursacht wurde, kann der Versicherer Regress geltend machen, also seine gezahlte Entschädigung reduzieren. Wenn Sie für den Unfall verantwortlich sind, müssen Sie einen Teil der entstandenen Kosten übernehmen. Wenn ein Unfallopfer Invalide wird und Anspruch auf eine Rente erhält, müssen Sie einen gewissen Prozentsatz, 30%, 50% oder mehr, übernehmen. Die finanziellen Folgen können Millionen Franken betragen!
Der Autoversicherungsvertrag kann einen Regressverzicht des Versicherers bei Grobfahrlässigkeit des Versicherten beinhalten (ausser bei Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten). Oft schliesst der Versicherer diese Option nicht in den Grundvertrag mit ein, um einen attraktiven Preis anbieten zu können. Um von dieser Option profitieren zu können, muss man folglich bereit sein, eine Zusatzprämie zu zahlen. Diese ist, verglichen mit den eventuell entstehenden Kosten, relativ niedrig. Weshalb wir Ihnen empfehlen, diese Option zu wählen!
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